Da der Kaufpreis für einen Gebrauchtwagen deutlich niedriger als der Preis eines neuen Fahrzeugs ausfällt, können einige Autokäufer den Wagen aus ihrem Sparguthaben bar bezahlen. Die meisten Kunden nehmen jedoch beim Fahrzeugerwerb ein Darlehen auf, auch wenn es sich bei dem zu finanzierenden Auto um einen Gebrauchtwagen handelt. Grundsätzlich besteht bei einem Kredit für den Gebrauchtwagenkauf ebenso wie beim Neuwagenkauf die Wahl zwischen der Fahrzeugfinanzierung über den Händler oder durch einen von diesem unabhängigen Bankkredit.
Die Gebrauchtwagenfinanzierung über den Händler
In der Regel bietet das Autohaus einen Kredit für den Gebrauchtwagenkauf ebenso wie die Neuwagenfinanzierung über die Autobank an. Während einige Modelle bei Neuwagen zu besonders günstigen Konditionen beliehen werden, fällt der Rabatt gegenüber einer auf dem freien Markt vorgenommenen Finanzierung bei gebrauchten Fahrzeugen bescheiden aus. Zugleich ist der Händler zu größeren finanziellen Zugeständnissen beim Verkaufspreis bereit, wenn er die Fahrzeugfinanzierung nicht übernehmen muss.
Da für Gebrauchtwagen naturgemäß keine Listenpreise bestehen und der zunächst ausgezeichnete Preis in der heutigen Verkaufspraxis immer als Verhandlungsgrundlage zu verstehen ist, lässt sich der tatsächliche Mehrrabatt durch den Verzicht auf den günstigen Händlerkredit jedoch nicht sicher errechnen. Bequem ist die Kreditaufnahme für den Gebrauchtwagen beim Händler für den Kunden, da er nur einen Verhandlungspartner für den Autokauf und die Finanzierung hat.
Fahrzeugfinanzierung durch eine Geschäftsbank
Der geringe Kaufpreis eines gebrauchten Wagens ermöglicht vielen Käufern, ein gewöhnliches Verbraucherdarlehen als Kredit für den Gebrauchtwagenkauf zu verwenden. In diesem Fall müssen sie der Bank gegenüber keine Angaben zum Verwendungszweck des gewünschten Darlehens machen und die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht als Kreditsicherheit hinterlegen. Auf der anderen Seite bietet sich ein vergünstigtes Fahrzeugdarlehen bei einem Neuwagenerwerb an, da der Autokäufer hierbei Geld spart.
Bei einem vergünstigten Kredit für den Gebrauchtwagenkauf gelten grundsätzlich dieselben Bedingungen wie bei einem preiswerten Bankdarlehen für einen Neuwagenerwerb: Der Fahrzeugkäufer tritt das Auto als Kreditsicherheit an die Bank ab und erlaubt somit dessen Verwertung, wenn er seine Raten nicht vereinbarungsgemäß zahlt. Mit wenigen Ausnahmen verlangen Banken für die Kreditvergabe bei Gebrauchtwagendarlehen die Hinterlegung der Zulassungsbescheinigung Teil II, da diese Maßnahme den Weiterverkauf des Wagens wirksam verhindert.
Im Gegensatz zu Neuwagenkrediten bieten allerdings deutlich weniger Geschäftsbanken einen vergünstigten Gebrauchtwagenkredit an. Einige Banken finanzieren gebrauchte Fahrzeuge zu vergünstigten Konditionen nur bis zu einem festgelegten Fahrzeughöchstalter. Wenn der gewünschte Wagen die Kriterien für einen speziellen Gebrauchtwagenkredit nicht erfüllt, steht der Beantragung eines gewöhnlichen Darlehens bei derselben Bank nichts entgegen.
Autokäufer sollen bei einem Kredit für den Gebrauchtwagenkauf jedoch darauf achten, keine zu hohen Raten durch kurze Laufzeiten zu vereinbaren. Im Gegensatz zu Neufahrzeugen verursachen gebrauchte Autos deutlich früher die ersten Werkstattkosten, für deren Begleichung ausreichend Geld zur Verfügung stehen muss.