Ein Arbeitsvertrag ist grundsätzlich die Voraussetzung für die Kreditaufnahme, sofern der Kreditnehmer sein Einkommen nicht als Freiberufler oder Selbstständiger erzielt. Zudem vergeben die meisten Direktbanken und einige Filialbanken ihre Kredite ausschließlich an abhängig beschäftigte Kunden. Eine zweite Spielart bei einem Kredit mit Arbeitsvertrag besteht darin, dass eine Bank oder Kreditvermittlung die Vorlage des Vertrages für die Kreditbearbeitung verlangt.
Der Arbeitsvertrag bietet die Sicherheit der Kredittilgung
Dass die meisten Banken einen Kredit nur mit Arbeitsvertrag vergeben, beruht auf ihrer Verpflichtung, die Fähigkeit des Darlehensnehmers zur Kredittilgung zu prüfen. Wer über einen Arbeitsvertrag verfügt, erhält ein monatliches Einkommen in einer identischen Höhe bei Gehaltsabrechnung beziehungsweise in einer überschaubaren Schwankungsbreite bei einer Lohnabrechnung.
Der Nachweis über den bestehenden Arbeitsvertrag erfolgt in den meisten Fällen durch das Einreichen der letzten drei Lohnabrechnungen. Selbstständige und Freiberufler legen anstelle der Gehaltsabrechnung Gewinnnachweise vor, allerdings lassen sich diese im Vergleich zum Einkommen aus einem Arbeitsvertrag leicht gestalten und bieten zudem nicht die Sicherheit, dass der Kreditnehmer künftig vergleichbare Einnahmen erzielen wird.
Warum manche Banken den Arbeitsvertrag sehen wollen
Im engeren Sinn bedeutet der Kredit mit Arbeitsvertrag, dass der Kreditgeber den Vertrag tatsächlich sehen will, so dass der Kunde eine Vertragskopie mit seinen Antragsunterlagen einreicht. Der Vorteil für die Bank besteht darin, dass sie erkennen kann, ob der Arbeitsvertrag befristet ist, da eine Befristung aus der Gehaltsabrechnung üblicherweise nicht hervorgeht. Bei Arbeitsverträgen mit Lohnabrechnung bekommt die Bank zusätzlich Kenntnis von einer möglicherweise vertraglich festgelegten Zahl an Mindeststunden. Besonders Callcenter und Gastronomiebetriebe nutzen zunehmend Vertragsmodelle mit einer Mindeststundenzahl, welche bei guter Auftragslage regelmäßig überschritten wird.
Da sie die über die vertragliche Mindestarbeitszeit hinausgehenden Leistungen zum üblichen Stundenlohn und nicht als besser bezahlte Überstunden vergüten, lässt sich die tatsächlich vereinbarte vertragliche Mindestarbeitsleistung den Gehaltsabrechnungen nicht entnehmen. Banken pflegen in diesem Fall bei der Haushaltsrechnung nur das aus der Mindestarbeitszeit resultierende Einkommen anzusetzen, auch wenn ihre Kunden tatsächlich seit Jahren mehr als diese leisten und nach der vorherrschenden Rechtsprechung auf Grund des Gewohnheitsrechtes auch jederzeit eine höhere Arbeitszeit einklagen können.
Ohne die Vorlage des Arbeitsvertrages würde die Bank davon ausgehen, dass ihr Kreditnehmer regelmäßig annähernd das Gehalt der letzten drei Monate erhielte, so dass der Kredit mit Arbeitsvertrag und dessen Vorlage beim Geldinstitut sich für den Kreditantragsteller negativ auswirkt. Des Weiteren vergeben Geldinstitute Kredite an Kunden mit befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur, wenn die Tilgung innerhalb der Befristung erfolgt.
Wenn Banken lediglich eine Gehaltsabrechnung anfordern, verschweigen Kreditnehmer häufig die Befristung, auch wenn dieses Verhalten bei einer ausdrücklichen Nachfrage nach dem Status des Arbeitsverhältnisses falsch ist. Tatsächlich befristen immer mehr Unternehmen Arbeitsverträge mit neuen Mitarbeitern nur vorsorglich, damit sie bei einer schlechten Auftragsentwicklung Verträge auslaufen lassen können und keine betrieblichen Kündigungen vornehmen müssen.