Das erste eigene Auto ist der Traum vieler junger Menschen. Zwischen diesem Wunsch steht allerdings ein große Hürde: Der Führerschein! Bevor die jungen Fahranfänger alleine auf das Gaspedal treten, die Kupplung bedienen oder mit offenem Verdeck über die Landstraße fahren dürfen, muss zunächst die Schulbank bzw. der Schulsitz gemeinsam mit dem Fahrlehrer gedrückt werden. Neben diesem – für die meisten – unliebsamen Umstand sind erheblichen Kosten mit dem Führerschein verbunden, weshalb viele auf eine Darlehen für den Führerschein zurückgreifen.
Die Kosten eines Führerscheins
Fahrschulen unterteilen ihre Kosten in Theorie-, Praxis- und sogenannte Spezialstunden. Beim „handelsüblichen“ Autoführerschein werden in der Regel zehn Theoriestunden, vier Sonder-/Spezialstunden sowie Praxisstunden in variabler Höhe fällig. Alles in allem belaufen sich die Kosten eines Führerscheins im Durchschnitt auf Rund 2.100 Euro.
Besonders talentierte Fahrer/innen können beim Fahrlehrer durch ein souveränes Fahrverhalten im öffentlichen Straßenverkehr punkten und die Anzahl der Praxisstunden auf ein Minimum reduzieren, sodass die Kosten vergleichsweise gering ausfallen. Dennoch ist das Darlehen für den Führerschein häufig ein notwendiges Mittel, um diesen zu finanzieren. Fahrschulen arbeiten deshalb vermehrt mit Kreditinstituten zusammen, um aus dem anfänglichen Traum Wirklichkeit werden zu lassen.
Unabdingbare Voraussetzungen zur Kreditbewilligung
In der Regel handelt es sich bei Fahrschülern um junge Menschen die kurz vor ihrem 18. Geburtstag stehen. Vor dem Gesetzt gilt dieses Personengruppe als „eingeschränkt Geschäftsfähig“. Deshalb benötigt die Bank den finanziellen Segen der Eltern. Diese müssen wiederum im Idealfall eine gute Bonität, ein geregeltes Einkommen sowie eine positive Schufa-Auskunft nachweisen können.
Sind diese Voraussetzungen gegenüber der Bank vorhanden, steht dem Darlehen für den Führerschein nichts im Weg. Sollten angehende Fahrschüler das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, spielt die Bonität eine wichtige Rolle. Da diese meist nicht ausrauchen vorhanden ist, treten die Erziehungsberechtigten als Bürgen im Finanzierungsvertrag auf. Wenn die fälligen Raten also nicht fristgerecht getilgt werden, kann das Kreditinstitut auf das Vermögen der Bürgen zugreifen und so die offenen Beträgen decken.
Zusatzkosten berücksichtigen
Neben den Kosten für die Fahrschule sollte beim Darlehen für den Führerschein berücksichtig werden, dass weitere Kosten entstehen. Es fallen sowohl Prüfungsgebühren für die Theorie- und Praxisprüfung als auch das zuständige Landratsamt, welches den Führerschein ausstellt, an. Weitere Kosten entstehen, wenn die Prüfung wiederholt werden muss. Wer also ein Darlehen zur Finanzierung einer gültigen Fahrerlaubnis aufnehmen möchte, sollte diese Zusatzkosten in seinem Finanzierungsplan berücksichtigen.




