Die Aufnahme eines Bankkredites kann – je nach Darlehenshöhe und Laufzeit – mit einem gewissen Risiko für den Schuldner verbunden sein: Bei Aufnahme des Kredites geht man gegenüber der Bank meist eine mehrjährige Zahlungsverpflichtung ein – doch wer kann heutzutage schon garantieren, dass der eigene Arbeitsplatz noch viele Jahre sicher ist?
In dem unglücklichen Fall, dass der Kreditnehmer während der Tilgungsphase aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Darlehensraten zu bezahlen, geht die komplette, offene Geldschuld auf dessen engste Verwandte über – für viele Angehörigen eine finanzielle Last, die nicht getragen werden kann.
Restschuldversicherung übernimmt Kredittilgung bei Schicksalsschlägen
Um einer möglichen Verschuldung der eigenen Familie von Anfang an entgegenzusteuern, bieten viele Banken ihren Kunden eine sogenannte Restkreditversicherung (RKV) oder Restschuldversicherung (RSV) an. Diese Versicherung übernimmt, je nach vereinbartem Umfang bei Eintritt der oben gelisteten Fälle, die Zahlung der fälligen Kreditraten für einen bestimmten Zeitraum. Damit ist die Kreditassekuranz grundsätzlich einer Risikolebensversicherung sehr ähnlich, mit dem entscheidenden Unterschied, dass die Versicherungssumme bei RSV und RKV immer dem Restsaldo des Darlehens entspricht.
Ein weiterer Unterschied zur Risikolebensversicherung sind die entstehenden Kosten der Kreditversicherung: Bei Abschluss der RSV werden sämtliche Beiträge, die bis zum Ende der Kreditlaufzeit fällig werden, summiert, auf den eigentlichen Nettokreditbetrag aufgeschlagen und mit verzinst. In der Folge steigen die Kreditsumme und damit auch die gesamten Darlehenskosten durch die Restkreditversicherung erheblich.
Sinnhaftigkeit der RSV muss individuell entschieden werden
Ob und in welchem Umfang eines Restkreditversicherung bei der Darlehensaufnahme wirklich von Nöten ist, muss jeder Darlehensnehmer ganz individuell für sich selbst entscheiden. Als grundsätzliche Richtlinie kann jedoch grundsätzlich festgehalten werden, dass sich eine Restschuldversicherung nur bei relativ hohen Kreditbeträgen wirklich lohnt: Der Schaden, der durch einen möglichen Zahlungsausfall bei geringeren Kreditbeträgen entsteht, steht nicht in Relation zu den entstehenden Zusatzkosten der Versicherung.