Die Vorweihnachtszeit ist für viele Verbraucher – neben den Sommermonaten – einer der ausgabenreichsten Zeiten des Jahres: Weihnachtsgeschenke, teures Essen und möglicherweise ein kurzer Skiurlaub können das verfügbare Budget schnell sprengen. Bei vielen Arbeitnehmern klingelt die Kasse jedoch genau zu Ende des Jahres: Ob Weihnachtsgeld, Jahresbonus oder dreizehntes Monatsgehalt – zusätzliches Geld sollten insbesondere Kreditnehmer in diesem Jahr sinnvoll anlegen.
Weihnachtsgeld für schnelle Kredittilgung nutzen
Wer zusätzlich zu seinem eigentlichen Monatsgehalt Geld vom Chef bekommt, hat natürlich die Möglichkeit, den Betrag auf ein Sparkonto zu legen – aufgrund der aktuell besonders niedrigen Zinsen für derartige Spareinlagen ist das jedoch keine wirklich lukrative Möglichkeit. Deutlich einträglicher wäre es indes, die zusätzlichen Finanzmittel in die schnelle Rückzahlung seiner seines Ratenkredites zu investieren. Durch eine sogenannte Sondertilgung, also eine Zahlung, die über den eigentlich vereinbarten Rückzahlungsrate hinausgeht, hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, die Restschuld zu reduzieren.
Der niedrigere Restkredit verkürzt bei gleichbleibender monatlicher Tilgungsrate die verbleibende Laufzeit des Darlehens – da zusätzlich zur Tilgung des Darlehens jeden Monat Zinsen fällig werden, sinken demnach auch die Gesamtkosten des Darlehens durch die Sondertilgung. Auf diese Weise trägt das Weihnachtsgeld dazu bei, dass der Kredit auf lange Sicht günstiger wird. Je nachdem, wie hoch die vorgenommene Sondertilgung ist, können sich die Darlehenskosten auf diese Weise schnell um einige hundert Euro reduzieren.
Im Kreditvertrag auf kostenlose Sondertilgungen achten
Besonders hohes Sparpotential ergibt sich bei diesem Vorgehen, wenn die Bank ihrem Kreditkunden kostenlose Sondertilgungen ermöglicht. Andernfalls kann es vorkommen, dass das Institut bei der Sondertilgung eine Gebühr, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, erhebt, die die Ersparnis durch die zusätzliche Tilgung natürlich mindert. Informationen dazu, in welchem Umfang die Bank während der Darlehenslaufzeit Sondertilgungen ermöglicht und ob diese kostenfrei vorgenommen werden können, finden Verbraucher im Kreditvertrag ihres Darlehens.




