Wer sich für die Selbstständigkeit entscheidet und ein Unternehmen gründet, muss zuerst allerhand behördliche aber auch finanzielle Hürden meistern. Je nach Art und Umfang des gegründeten Betriebes ist außer dem Einsatz der Arbeitskraft und dem Ersparten oft auch ein Kredit für Unternehmensgründer nötig. Auch der Staat stellt unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen für Unternehmensgründer zur Verfügung.
Die Hausbanken sind oft Geschäftspartner von Unternehmensgründern
In der Regel ist die Hausbank die erste Anlaufstelle für Unternehmensgründer. Durch die meist jahrelange Zusammenarbeit zwischen der Bank und den Kunden entsteht ein großes gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Die Hausbank ist zudem in den meisten Fällen mit den finanziellen Möglichkeiten ihrer Kunden bestens vertraut und führt neben den Girokonten auch Sparguthaben und Versicherungen.
Ein kleiner Kredit für Unternehmensgründer wird daher auch oft von Banken und Sparkassen gewährt. Zur Absicherung für diese Kredite werden als Sicherheiten entweder bestehende Sparguthaben oder laufende Lebensversicherungen eingesetzt. Bei höheren Krediten oder bei unsicheren Kreditvergaben können die Banken auch die Bestellung eines Bürgen verlangen. Der Kredit für Gründer eines Unternehmens wird dann entweder mit einer einfachen oder selbstschuldnerischen Bürgschaft abgesichert.
Ein Unternehmen kann mit staatlichen Förderprogrammen gegründet werden
Bei einer Unternehmensgründung werden oft auch größere Anschaffungen nötig, die mit einem Kredit der Hausbank nicht bewerkstelligt werden können. Je nach Art des Unternehmens müssen Fahrzeuge und Maschinen angeschafft werden oder zur Produktion werden Hallen und große Lagerräume benötigt.
Der Staat verhilft Unternehmen mit zahlreichen, verschiedenen Förderprogrammen zum benötigten Kapital. Der Kredit für Unternehmensgründer wird hierzu von einer Bank bei der KfW-Bank, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, beantragt und auch ausgezahlt. Die Rückführung der Kreditraten erfolgt an die zuständige Bank und wird auch über diese an die KfW-Bank zurück geführt.
Für die Kredite der KfW-Bank müssen Voraussetzungen erfüllt werden
Bevor ein Kredit bei der KfW-Bank über ein deutsches Kreditinstitut beantragt wird müssen vom Gründer des Unternehmens zahlreiche Voraussetzungen geschaffen werden. Ein Business-Plan muss erstellt werden der den Umfang des Unternehmens möglichst genau darstellt. Für bestimmte Unternehmensbereiche bestehen Umsatz- und Erfolgsprognosen die ebenfalls angegeben werden müssen. Der genaue Kreditbetrag sollte im Vorfeld feststehen. Der Unternehmer darf nicht länger als drei Jahre in dieser Branche selbstständig sein.
Für diese umfangreichen Aufgaben ist die Hilfe eines Steuerberaters ratsam. Wie bei jedem Kredit wird auch hier bei der Antragstellung eine Schufa-Auskunft eingeholt und es findet selbstverständlich eine Bonitätsprüfung statt. Ein Kredit für Unternehmensgründer kann nach den Modellen „Startgeld“ oder „Universell“ gewählt werden.
Beim Startgeld wird ein Kredit von bis zu 100.000 Euro beantragt. Der universelle Kredit der KfW-Bank ist für größere Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf gedacht und auf 10 Millionen Euro begrenzt. Banken beantragen den Kredit für Unternehmensgründer gerne bei der KfW-Bank, da sie nur ein Risiko von 20 Prozent abdecken müssen. Die restlichen 80 Prozent des Risikos trägt der Staat.