Zeitsoldaten haben sich für eine von ihnen gewählte Zeit zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet. Sie können nach drei Jahren Tätigkeit die Übernahme zum Berufssoldaten beantragen, sofern sie mindestens einen qualifizierten Unteroffiziersdienstgrad erworben haben. Die Mindestdauer einer Verpflichtung zum Zeitsoldaten beläuft sich auf zwei Jahre, die maximal mögliche Dienstzeit beträgt zwanzig beziehungsweise im Sanitätsdienst fünfundzwanzig Jahre. Die meisten Zeitsoldaten wählen eine Dienstzeit von zwei oder vier beziehungsweise zwölf oder fünfzehn Jahren.
Zeitsoldaten besitzen einen befristeten Vertrag
Banken berücksichtigen bei einem Kredit für Zeitsoldaten die Befristung des Dienstverhältnisses. Da der Soldat auf Zeit bis zum Ende der vereinbarten Dienstzeit ein sicheres Einkommen erhält, ist die Kreditgewährung unproblematisch, wenn die Tilgung des Darlehens innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgt. Der Soldatenberuf gehört zu den überdurchschnittlich gefährlichen Beschäftigungen, da die Bundeswehr Bewerbungen für den Dienst als Zeitsoldat nur annimmt, wenn der Bewerber zu Auslandseinsätzen bereit ist.
Viele Kreditgeber berücksichtigen die besondere Gefahr der soldatischen Tätigkeit und verlangen bei einem Kredit für einen Zeitsoldaten zwingend den Abschluss einer Restschuldversicherung. Auslandseinsätze bergen nicht nur eine Gefahr für den Zeitsoldaten, sondern sind auf Grund hoher Zulagen auch mit deutlich erhöhten Einkünften verbunden. Damit der Zeitsoldat die Mehreinnahmen für die Rückzahlung des Darlehens verwenden kann, vereinbart er idealerweise das Recht zu freiwilligen Zusatztilgungen ohne Anrechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Zeitsoldaten haben Zugang zu Beamtenkrediten
Beamtenkredite sind vergünstigte Darlehen, welche neben Beamten ebenfalls Richter und Soldaten sowie bei einigen Kreditgebern auch langjährige Angestellte erhalten. Der Status eines Zeitsoldaten ähnelt dem eines Staatsbeamten, einige Abweichungen werden jedoch durch das Soldatengesetz begründet. Ähnlich wie Beamte sind Zeitsoldaten vor der Entlassung durch den Arbeitgeber geschützt, sofern sie keine groben Dienstverfehlungen begehen.
Zudem wird der Kredit für den Zeitsoldaten dadurch gesichert, dass der Soldat den Dienst nur im Ausnahmefall und mit Einwilligung seines Dienstherren quittieren kann. Damit besitzt der Kreditgeber während der aktuellen Dienstzeit des Zeitsoldaten eine noch größere Sicherheit als bei beamteten Kunden, da ein Beamter das Dienstverhältnis grundsätzlich von sich aus beenden kann. Auch die Auszahlung der Bezüge ist bei Zeitsoldaten durch den Staat gesichert. Zugleich reicht das Einkommen eines Soldaten auf Zeit für die Bestreitung der Lebenshaltungskosten sowie für die Rückzahlung eines aufgenommenen Darlehens aus.
Der Kredit und das Dienstrecht
Das Soldatenrecht verpflichtet einen als Geheimnisträger eingestuften Bundeswehrangehörigen, eine mögliche Überschuldung gegenüber dem Dienstherren offenzulegen. Als „geheim – nur für den Dienstgebrauch“ ist bereits der Dienstplan eingestuft, so dass jeder Zeitsoldat Geheimnisträger ist. Mit der Verpflichtung ist jedoch nicht ein einfacher Kredit für einen Zeitsoldaten gemeint.
Die entsprechende Regelung im Soldatengesetz bezieht sich lediglich auf eine Situation, in welcher der Zeitsoldat mehr finanzielle Verpflichtungen als mit dem Sold möglich bedienen muss. Da Soldaten wie alle Kreditnehmer auf eine verantwortungsvolle Kreditaufnahme achten, trifft dieser Sachverhalt so gut wie zu, so dass kein Zeitsoldat die Kreditaufnahme bei seinem Dienstherren anzeigen muss.