Ein Kredit mit Bürgschaft, der ist bei vielen Kreditgebern beliebt. Durch die Bürgschaftserklärung haften nun zwei Personen für den Kredit. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wann eine Kreditbürgschaft vermieden werden sollte und welche Möglichkeiten es dafür gibt. Außerdem wird gezeigt, unter welchen Voraussetzungen die Bürgschaft ein adäquates Mittel zur Kreditsicherung ist.
Kredit mit Bürgschaft – wann sollte die Bürgschaft vermieden werden?
Ein Kredit mit Bürgschaft ist nicht unvermeidlich. Gefordert wird die Kreditbürgschaft zumeist, wenn die Bonität des Antragstellers allein nicht ausreicht. Die pauschale Forderung nach einer Bürgschaftserklärung oder eines Mitantragstellers, wie sie von einigen Kreditanbietern praktiziert wird, die ist abzulehnen. Ein Beispiel dafür ist der Privatkredit der Comdirect Bank. Verheiratete bekommen nur einen Kredit oberhalb 10.000 Euro, wenn der Ehepartner unterschreibt. Die persönliche Bonität spielt dafür keine Rolle.
Wer über eine gute Bonität verfügt, das Einkommen zur Rückzahlung hart erarbeitet, der sollte ohne Bürgen oder Mitantragsteller auskommen dürfen. Da niemand das Recht auf einen Kredit hat, hat auch niemand die Verpflichtung, bei einem bestimmten Anbieter abzuschließen. Der angegliederte Kreditvergleich liefert in diesem Fall Kreditmöglichkeiten zu günstigen Zinsen und ohne Bürgen oder Mitantragssteller.
Vermieden werden sollte ein Kredit mit Bürgen nicht nur bei „Willkür“ des Kreditgebers. Meistens ist es die berechtigte Forderung nach mehr Kreditsicherheit, die zum Bürgschaftskredit führt. Der Gesetzgeber hat die Weichen für eine möglichst hohe Kreditsicherheit gestellt. Oft ist es daher den Geldinstituten nicht möglich, auf eine zusätzliche Kreditabsicherung zu verzichten. Die Abkommen von Basel 2 können nicht ausgehebelt werden.
Kredit für Selbstständige mit Bürgschaft
Die Abkommen von Basel 2 erschweren die Kreditaufnahme für Selbstständige und Freiberufler. In diesen Berufen wird zwar gut verdient, doch das Einkommen gilt nicht als sicher. Nur ausführliche Prognosen, erstellbar durch sehr teure Unternehmenssoftwarelösungen, könnten in diesem Fall den Kredit ohne Bürgen überall ermöglichen. Betriebsgrößen ab etwa 500 Mitarbeiter nutzen solche Softwarelösungen zur Unternehmensführung.
Für kleine Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und ähnliche Formen der Selbstständigkeit, wäre die Investition in die Softwarevoraussetzungen eher kontraproduktiv. Die Stärke dieser Unternehmen liegt in der Flexibilität der „Bauchentscheidung“. Einen Kredit mit Bürgschaft kann diese Berufsgruppe erst nach längerer Selbstständigkeit oder durch Auslandskredit vermeiden.
Andere Hintergründe für Kreditbürgschaften
Wer sich in einer finanziellen Klemme befindet, der sucht oft dringend nach einem Kredit. Die Möglichkeiten ohne eine Bürgschaft auszukommen beschränken sich auf den Kredit von privaten Geldgebern und teure Auslandskredite.
Trotzdem sollte nicht leichtfertig mit dem Bürgschaftswunsch umgegangen werden. Wer von gewöhnlichen Kreditinstituten ohne Bürgen abgelehnt wird, der kann sich den Kredit wahrscheinlich wirklich nicht leisten. Eine Kreditablehnung ist immer auf ein zu hohes Kreditrisiko zurückzuführen.
Dieses Risiko auf einen unbeteiligten Bürgen umzulegen, obwohl berechtigter Anlass zur Sorge besteht, ist unsozial. Der Bürge hat oft keine Vorteile von der Kreditvergabe, trägt aber das volle Risiko. Ein Kredit mit Bürgschaft ist nur dann sozial ausgewogen, wenn Bürge und Kreditnehmer gleichermaßen profitieren. Der gemeinsame Hausbau oder das gemeinsam genutzte Fahrzeug wären Beispiele dafür.




