Beim Abschluss eines Ratenkreditvertrages bei einer Bank gehen Verbraucher immer ein gewisses Risiko ein: Insbesondere, wenn es sich um höhere Kreditbeträge und folglich längere Darlehenslaufzeiten handelt, bleibt immer eine gewisse Unsicherheit, ob man während der gesamten Tilgungsphase in der Lage ist, die fälligen Rückzahlungsraten zu bezahlen.
Wer kann heutzutage schon mit Sicherheit sagen, wie sich die persönliche und finanzielle Situation innerhalb der nächsten vier bis fünf Jahre verändern wird? Sollte der Kreditnehmer während des Tilgungszeitraumes aufgrund unvorhersehbarer Schicksalsschläge, wie Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder gar dem eigenen Ableben, nicht mehr in der Lage sein, das Darlehen an die Bank zurückzuzahlen, geht die Bankforderung auf die Familie und die Verwandten über. Diese zusätzliche finanzielle Belastung könnte viele Verbraucher überfordern.
Restschuldversicherung schützt bei Schicksalsschlägen
Um zu verhindern, dass die eigene Familie bei einer derartigen Veränderung der eigenen Lebensumstände zur Kasse gebeten wird, können Verbraucher eine sogenannte Restschuldversicherung (RSV) abschließen. In der Regel bieten die Banken den Abschluss dieser Zusatzversicherung, die je nach Leistungsumfang bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod schützt, optional zum Kreditabschluss an. Sollte der Verbraucher aus einem der oben genannten Gründe nicht mehr in der Lage sein, die fälligen Tilgungsraten an die Bank zu überweisen, greift die Versicherung und übernimmt die ausstehenden Zahlungen.
Was auf den ersten Blick sehr hilfreich und unentbehrlich klingt, hat jedoch auch seinen Preis: Bei bestimmten Banken beträgt die Versicherungsprämie bis zu 30 Prozent der Darlehenssumme. Diese Kosten schlägt die Bank in der Regel auf die vereinbarte Kreditsumme auf, mit der Folge, dass die monatlichen Tilgungsraten steigen und die Kreditlaufzeit sich entscheidend verlängert. Zudem verlangt die Bank für das Darlehen meist einen höheren Zinssatz und die Gesamtkreditkosten erhöhen sich letztendlich merklich.
Diese Verbraucher können meist keine RSV abschließen
Bedenken gegenüber der zusätzlichen Kreditversicherung gibt es nicht nur seitens der Darlehensnehmer – auch die Versicherungen sind gewissen Verbrauchern gegenüber skeptisch und bieten diese Versicherung deshalb nur einem bestimmten Kundenkreis an. Regelmäßig ist der Abschluss der Absicherung an ein bestimmtes Maximalalter des Verbrauchers geknüpft – vor allem für Darlehensnehmer ab 65 Jahren könnte es eine Schwierigkeit darstellen, einen Kredit mit einer Restschuldversicherung zu finden.
Auch bestimmte Berufsgruppen können für die Versicherungen ein Ausschlusskriterium darstellen: Aufgrund des erhöhten Ausfallrisikos ist es Studenten, Verbrauchern in Elternzeit oder Rentnern meist gar nicht möglich, die Zusatzversicherung abzuschließen. Bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Soldaten oder Angestellte im Ausland, sind wegen des erhöhten Berufsrisikos bei einigen Versicherern kategorisch vom Abschluss der Versicherung ausgeschlossen.
Daher unser Tipp: Verbraucher, die bereits über eine Risikolebensversicherung verfügen, können sich den zusätzlichen Abschluss der Restschuldversicherung bei der Aufnahme eines Kredites meist sparen.