Die Deutschen sind aktuell in Kauflaune – anfallende Ausgaben und Rechnungen bezahlen sie dabei nicht mehr primär über Ersparnisse, sondern verstärkt über Kreditaufnahmen. Laut der aktuellen Studie einer deutschen Bank sind insbesondere junge Bundesbürger dazu bereit, künftige Ausgaben über einen Bankkredit zu bezahlen.
Die Aufnahme eines Darlehens ist dank vieler kostenloser Kreditvergleiche im Internet inzwischen weder kompliziert, noch besonders zeitaufwendig – nach erfolgreicher Bonitätsprüfung durch die Bank wird das angeforderte Geld meist nach wenigen Werktagen direkt auf das Girokonto des Verbrauchers ausgezahlt. Doch was tun, wenn man nach der Kreditauszahlung bemerkt, dass die vereinbarte Tilgungsrate oder die Laufzeit falsch angesetzt sind.
Verschiedene Kreditkonditionen nach Vertragsunterzeichnung anpassen
Während einer Laufzeit von vier Jahren, die ein Darlehensnehmer im Schnitt für die Rückzahlung seines Ratenkredites benötigt, kann sich im Leben viel verändern: Durch eine Gehaltserhöhung oder ein Erbe kann sich der finanzielle Spielraum des Kreditnehmers beispielsweise schnell vergrößern – in diesem Fall ist es sinnvoll, mehr Geld in die Kredittilgung zu stecken.
Für den Kreditnehmer ergeben sich dabei zwei Möglichkeiten: Entweder begleicht der Verbraucher einen größeren Betrag der noch ausstehenden Darlehensschuld durch eine einmalige Sondertilgung oder er passt die grundlegenden Rückzahlungsmodalitäten für die komplette Restlaufeit an seine neue Finanzsituation an. Dabei hat der Kreditnehmer beispielsweise die Option, die ursprünglich vereinbarte monatliche Rückzahlungsrate anzuheben, um auf diese Weise einerseits die Kreditlaufzeit und andererseits auch die Gesamtkreditkosten zu verringern.
Sollte sich der finanzielle Spielraum des Verbrauchers während der Darlehenstilgung verringern, sollte er dies der Bank mitteilen. Das Geldhaus wird im Anschluss gemeinsam mit dem Kunden eine Reduzierung der Darlehensraten und eine Verlängerung der Kreditlaufzeit vereinbaren. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der Kunde keine Sondergebühren bezahlen muss, sollte eine fristgemäße Überweisung der zu hohen Tilgungsrate nicht mehr möglich sein.
Änderungen müssen der Bank schriftlich mitgeteilt werden
Über eine Anpassung der Tilgungsrate und der Darlehenslaufzeit hinaus, können Kreditnehmer weitere Vertragsvereinbarungen meist unkompliziert bei der Bank abändern lassen. So ist es in der Regel kein Problem, nach Vertragsunterzeichnung noch eine Restschuldversicherung abzuschließen, das Referenzkonto oder die Anschrift des Kreditnehmers abzuändern oder sogar einen zweiten Darlehensnehmer mit in den Antrag aufzunehmen. All diese Änderungen sollte der Kunde seiner Bank jedoch stets schriftlich mitteilen. Stimmt die Bank einer entsprechenden Anpassung der Vertragsbestandteile zu, werden diese in einem neuen Kreditvertrag festgehalten.