Wenn man einen Kredit in der Ehe aufnimmt, kann man dies auf zwei verschiedene Weisen machen. Entweder, ein Ehepartner nimmt allein einen Kredit über einen bestimmten Betrag auf, oder aber die beiden Ehepartner nehmen einen gemeinschaftlichen Kredit auf. Dies hat natürlich rechtlich sehr relevante Unterschiede.
Ein Kredit in der Ehe, der von einem Ehepartner aufgenommen wird
Ein solcher Kredit hat auf jeden Fall den Vorteil, dass nur einer der Ehepartner Schulden macht, der andere Ehepartner bleibt hier schuldenfrei. Auch kann die Bank oder das Kreditinstitut, wenn die Raten nicht mehr gezahlt werden, sich nicht automatisch an den Ehepartner zur Rückzahlung des Kredites wenden.
Auch die Schufaeintragungen des Ehepartners bleiben hiervon sodann unberührt. Im Falle einer Scheidung der Ehe hat sodann auch nur der kreditnehmende Ehepartner die Pflicht, den aufgenommenen Kredit zurückzahlen. Egal, ob seinerzeit das Geld für beide Eheleute verwandt wurde oder nicht.
Ein Kredit mit beiden Ehepartnern als Kreditnehmern
Ganz anders sieht es aus, wenn der Kredit in der Ehe auch von beiden Eheleuten aufgenommen wurde. Häufig kommt dies vor, weil die Bank oder das Kreditinstitut einen Kredit für etwa ein neues Auto nur vergibt, wenn beide Eheleute Sicherheiten und Gehaltsabrechnungen vorlegen können. Dann haften die Ehepartner gesamtschuldnerisch für den Kredit, egal was untereinander ausgemacht wurde. So kann sich die Bank für die Rückzahlung des Kredites sodann durchaus an den besser verdienenden Ehepartner wenden, auch wenn dieser zum Beispiel das finanzierte Auto gar nicht nutzt.
Denn eine solche gesamtschuldnerische Haftung bedeutet immer, dass der Gläubiger, hier also die Bank oder das Kreditinstitut, das Recht besitzt, sich den Kreditnehmer auszusuchen, von welchem er das Geld zurück verlangen möchte. Auch die Baufinanzierungen, die in einer Ehe abgeschlossen werden, werden meist von beiden Eheleuten als Gesamtschuldner unterschrieben.
Im Falle einer Scheidung der Ehe bedeutet dies aber auch gleichzeitig, dass man als geschiedener Ehepartner unter Umständen für die Schulden des Anderen aufkommen muss, wenn man seinerzeit gutgläubig einen Kreditantrag mit unterschrieben hat. So kann es sein, dass der eine Ehepartner weiter die auf Kredit gekaufte Küche oder das auf Kredit gekaufte Auto nutzt, der andere Ehepartner hierfür aber gegenüber der Bank oder dem Kreditinstitut für die Raten aufkommen muss.