Nicht wenige Verbraucher glauben, dass Verheirate einen Kredit nur zusammen aufnehmen können, während unverheiratete Paare keine gemeinsamen Kreditverträge abschließen dürfen. Beide Annahmen sind falsch, da ein gemeinsamer Kreditantrag unabhängig von der Art der Beziehung oder des Verwandtschaftsgrades immer möglich ist. Ebenso schreibt der Gesetzgeber nicht vor, dass Eheleute ihre finanziellen Angelegenheiten gemeinsam regeln. Eine Kreditaufnahme ohne Wissen des Ehepartners ist jedoch nicht sinnvoll, da diese leicht zu einer Ehekrise führt.
Die Kreditvergabe an einen Ehepartner
Grundsätzlich kann ein Kredit für Verheiratete von einem der beiden Partner beantragt werden. In der Regel vergibt die Bank einen Kredit mit einem Ehepartner als alleinigen Kunden, wenn dieser über ein für die Kredittilgung ausreichend hohes eigenes Einkommen verfügt. Darlehen an den nicht arbeitenden Partner werden von einigen Geldinstituten unter dem Produktnamen Hausfrauenkredit in einer begrenzten Höhe vergeben. Eheleute haften für die Verbindlichkeiten des anderen Partners in jedem Fall, wenn die Kreditaufnahme der gemeinsamen Lebensführung dient.
Eine ohnehin nur von wenigen Paaren vereinbarte Gütertrennung gilt gegenüber der Bank zudem nur, wenn diese in das Güterrechtsregister eingetragen wurde oder dem Geldinstitut auf andere Weise bekanntgegeben wurde. Bei der Haushaltsrechnung berücksichtigt die Bank die Kosten der Haushaltsführung anhand der Familiengröße. Somit setzt der Kredit für verheiratete Alleinverdiener ein höheres Mindesteinkommen als das vergleichbare Darlehen für einen Single voraus.
Da die Bank das Ergebnis der Haushaltsrechnung mit der zu leistenden Tilgungsrate abgleicht, können verheiratete Alleinverdiener die Kreditvergabe durch eine Verlängerung der Kreditlaufzeit und entsprechend niedrigere Monatsraten erreichen. Dass verheiratete Verbraucher gegenüber Singles einen besseren Score-Wert bei der Schufa besitzen, ist ein weit verbreitetes Gerücht, jedoch registriert der Kreditsicherungsverein den Familienstand nicht.
Der von beiden Partnern unterschriebene Kreditantrag
Da die Bank bei einem üblichen Verbraucherdarlehen als Kredit für verheiratete Kunden nicht weiß, ob dieser der gemeinsamen Lebensführung oder dem Hobby eines Partners dient, bewertet sie bei der Haushaltsrechnung grundsätzlich nur das Einkommen des Antragstellers. Aus diesem Grund ist der gemeinsame Antrag eines Kredites für das Ehepaar zu empfehlen, wenn beide Partner ein eigenes Einkommen erzielen. Auch für die nicht zutreffende Auffassung, dass ein Kredit für verheirate Darlehensnehmer unbedingt von beiden Partnern beantragt werden muss, lässt sich eine Ursache erkennen.
Diese verbreitete öffentliche Meinung entsteht durch die Beobachtung der Vorgehensweise vieler Banken bei der Kreditvergabe. Eine recht hohe Zahl an Geldinstituten verlangt tatsächlich bei jedem Kredit für verheiratete Kreditnehmer die Unterschrift beider Partner. Diese Forderung beruht jedoch nicht auf gesetzlichen Vorgaben, sondern folgt bankinternen Richtlinien zur Kreditvergabe.
Da der Familienstand aus der Steuerklasse hervorgeht, lässt sich eine bestehende Ehe im Kreditantrag nicht verschweigen – was ohnehin der Verpflichtung zu ehrlichen Angaben widersprecht. Falls der Partner den Kreditantrag nicht ebenfalls unterschreiben möchte, bleibt nur die Wahl eines Geldinstitutes, bei welchem der gemeinsame Vertragsabschluss nicht erforderlich ist.