Ein Ratenkredit ist eine günstige und einfache Möglichkeit, einen finanziellen Engpass zu überbrücken oder sich einen langgehegten Wunsch zu erfüllen. Über die Festlegung der Kreditlaufzeit im Darlehensvertrag ist genau geregelt, bis zu welchem Zeitpunkt die gesamten Bankschulden zurückgezahlt werden müssen. Trotz der vertraglich vereinbarten Tilgungslaufzeit haben Kreditnehmer die Möglichkeit, das Darlehen schneller an die Bank zurückzuzahlen, falls es die finanziellen Mittel zulassen.
Sollte der Schuldner eine außerplanmäßige Teilrückzahlung an die Bank vornehmen, spricht man von einer Sondertilgung – tilgt der Kunde den gesamten Kreditbetrag vor dem eigentlich vereinbarten Laufzeitende, wird das als Kreditablösung bezeichnet. Bei normalen Ratenkrediten sind diese Sonderzahlungen in der Regel ohne Probleme möglich – der Kunde muss der Bank den Wunsch auf eine außerplanmäßige Tilgung jedoch schriftlich mitteilen. Der Vorteil einer Sonderzahlung liegt auf der Hand: Dadurch, dass der Kunde die geliehene Geldsumme schneller an die Bank zurückzahlt als vereinbart, verkürzt sich die Laufzeit des Darlehens und es werden geringere Zinszahlungen fällig.
Auf diese Weise reduzieren sich die gesamten Kreditkosten, die der Kunde für den Ratenkredit an die Bank bezahlen muss und der Darlehensnehmer kann dadurch meist viel Geld sparen. Um die Kreditkosten in der Tat über eine Sondertilgung zu reduzieren, sollten Verbraucher direkt bei der Suche nach dem besten Darlehensangebot darauf achten, dass die Bank dem Kunden während der Laufzeit kostenlose Sondertilgungen ermöglicht. Im Kreditvertrag räumen die meisten Geldhäuser ihren Kunden gebührenfreie Sonderzahlungen als fixen Betrag, prozentualen Anteil der gesamten Darlehenssumme oder in einer bestimmten jährlichen Anzahl ein. Sollte die Bank die Sondertilgung nicht kostenfrei ermöglichen, muss der Kunde für eine außerplanmäßige Rückzahlung die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.
Bei dieser Gebühr handelt es sich um eine Entschädigungszahlung des Kunden an die Bank: Die Höhe der Darlehenszinsen, die ein Kunde für einen Ratenkredit bezahlen muss, richtet sich unter anderem nach der vereinbarten Kreditlaufzeit. Verkürzt der Schuldner diesen Zeitraum durch eine Sondertilgung, entsteht der Bank ein sogenannter Zinsschaden, den der Kunde durch die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ausgleichen muss. Kreditnehmer, deren Banken keine kostenfreien Sondertilgungen ermöglichen, sollten daher vor einer außerplanmäßigen Tilgung berechnen, ob die Einsparungen durch die Laufzeitverkürzung die Höhe der Entschädigungszahlung übertrifft.