Um aus der Vielzahl unterschiedlicher Kreditangebote, die Filial- und Direktbanken heutzutage anbieten, das wirklich günstigste und passende Darlehen zu finden, müssen Verbraucher viele verschiedene Faktoren im Auge behalten und vergleichen. Eine aktuelle Umfrage des Kreditvergleichsportals CHECK24 hat ergeben, worauf Kreditnehmer dabei besonders achten.
Wichtigster Faktor beim Kreditvergleich: Günstige Zinsen
Ein Drittel der Kunden des Portals gab im Rahmen der Umfrage demnach an, ein besonderes Augenmerk auf eine schnelle Kreditentscheidung und eine zeitnahe Auszahlung des beantragen Geldes zu legen. Knapp zwanzig Prozent der Befragten achten beim Vergleich verschiedener Kredite auf flexible Rückzahlungsmöglichkeiten, wie beispielsweise kostenlose Sondertilgungen.
Mit 49 Prozent legen die meisten potentiellen Kreditnehmer beim Vergleich verschiedener Angebote jedoch Wert auf besonders günstige Zinsen für ihr Darlehen. Dieses Ergebnis ist wenig überraschend, da die fälligen Zinsen der ausschlaggebende Faktor für die Höhe der Gesamtkosten ist, die der Kunde für seinen Kredit bezahlt. Wer sich jedoch die verschiedenen Darlehensangebote angeschaut hat, stellt schnell fest, dass Banken immer zwei unterschiedliche Zinsen ausweisen: Den Sollzins und den effektiven Jahreszins.
Der Vergleich des effektiven Jahreszinses ist sinnvoll
Nur einer der beiden Zinssätze ist jedoch hilfreich, um verschiedene Offerten vergleichen zu können und um das passende und günstigste Kreditangebot ermitteln zu können: Der Effektivzins. Anders, als der Sollzins, bildet der geringfügig höhere, effektive Jahreszins sämtliche Kosten ab, die mit der Aufnahme des Kredites entstehen. Wird bei der Kreditaufnahme beispielsweise zusätzlich eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die Zusatzkosten verursacht, werden diese Kosten nur über den Effektivzins – nicht aber über den Sollzins – abgebildet.
Übrigens: Auch anfallende Bearbeitungsgebühren, die in Verbindung mit der Angebotserstellung oder Auszahlung des Kredites anfielen, wurden früher in den effektiven Jahreszins mit eingerechnet. Die Erhebung einer derartigen Gebühr hat der Bundesgerichtshof (BGH) den deutschen Banken bei der Vergabe von Verbraucherkrediten im Mai dieses Jahres jedoch verboten.