Das Kleingewerbe nach der Definition des Handelsgesetzbuches setzt lediglich voraus, dass der Umfang und die Art des Geschäftsbetriebes eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft keine kaufmännische Herangehensweise erfordern. Die Bagatellgrenze von 17500 Euro bezieht sich als Umsatz aus grundsätzlich umsatzsteuerpflichtigen Geschäftsvorfällen auf die Befreiung von der Umsatzsteuerzahlung sowie als Summe der Betriebseinnahmen darauf, dass bei der Steuererklärung nicht die Anlage EÜR ausgefüllt werden muss. Höhere Umsätze oder Gewinne führen handelsrechtlich nicht zwingend dazu, dass ein Gewerbe nicht mehr als Kleingewerbe gilt.
Am einfachsten ist die Kreditaufnahme bei der Unternehmensgründung
Nie lässt sich der benötigte Kredit für Kleingewerbe so leicht wie zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung erhalten. Die Förderdarlehen der KfW stehen mit Ausnahme einiger von der Kreditanstalt auf ihrer Internetseite ausdrücklich genannten Branchen allen Gründern offen. Des Weiteren vergeben die Bundesländer zu unterschiedlichen Bedingungen Ausfallbürgschaften an Existenzgründer, so dass diese auch ein Darlehen bei der Geschäftsbank erhalten.
Besonders vorteilhaft ist bei speziellen Krediten für Existenzgründungen, dass die Rückzahlung erst nach einer Anlaufzeit von zumeist einem Jahr beginnt, so dass der Gründer während der Anlaufphase seines Unternehmens nicht durch die Tilgung von Krediten belastet wird.
Die Kreditaufnahme während der Selbstständigkeit
Einen Kredit für ein Kleingewerbe mit Umsatzsteuerfreiheit vergeben auf Grund des begrenzten Umsatzes und des damit verbundenen geringen Gewinnes die meisten Banken nur, wenn der Kleinunternehmer das Gewerbe als Nebenerwerb betreibt. In diesem speziellen Fall führen sie bei der Prüfung der Rückzahlungsfähigkeit auch die sonst nur bei der Kreditvergabe an Privatkunden übliche Haushaltsrechnung durch. Zusätzlich prüfen sie, ob der beantragte Kredit nach den vorgelegten Unterlagen im Unternehmen refinanziert werden kann.
Wenn der beantragte Kredit für ein Kleingewerbe im Sinne des Handelsgesetzbuches bestimmt ist, interessiert sich die Bank für die Einnahmeüberschussrechnungen der vergangenen Jahre und für die geplante Refinanzierung des beantragten Darlehens durch Betriebseinnahmen. Das zusätzliche Einholen einer Schufa-Auskunft über die private Zahlungsmoral eines Einzelunternehmers ist verbreitet, da dieser auch mit seinem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten seines Unternehmens haftet. Diese Haftung gilt auch bei Gemeinschaftsunternehmen in der Rechtsform der GbR.
Bei einem geschäftlich bedingten Kredit für das Kleingewerbe zeigt sich eine ähnliche Einschränkung wie bei privat benötigten Darlehen für Selbstständige: Viele Banken verstehen sich als Verbraucherbanken und vergeben Kredite nur an Arbeitnehmer und Beamte. Es existieren jedoch auch Banken, welche gemäß ihrer Satzung besonders zur Förderung von innerhalb ihres Geschäftsgebietes ansässigen Unternehmen verpflichtet sind. Hierbei handelt es sich um Volksbanken beziehungsweise Raiffeisenbanken und Sparkassen, so dass die Kreditaufnahme für das Kleingewerbe idealerweise bei diesen Banken erfolgt.
Des Weiteren vergeben auch große Privatbanken einen Kredit für das Kleingewerbe. Da die meisten Investitionen nicht sofort zu Gewinnen führen, bietet sich die Vereinbarung einer Tilgungspause bei Gewerbekrediten häufig an. Während diese bei einem Kredit für die Existengründung grundsätzlich angeboten wird, müssen Kleingewerbetreibende bei später aufgenommenen Darlehen den erst in einigen Monaten erfolgenden Tilgungsbeginn extra aushandeln.