Einen Kredit erhält nur jemand der vom Kreditinstitut als kreditwürdig eingestuft wird. Um dieses zu prüfen und beurteilen zu können, fordern die Banken vom zukünftigen Kreditnehmer als Erstes einen Lohn- beziehungsweise Gehaltsnachweis, um den realen Nettolohn berechnen zu können. Doch nur ein gutes Monatseinkommen alleine reicht nicht aus. Viele andere Faktoren (wie sich das Einkommen zusammensetzt, monatlich aufkommende Kosten) spielen bei der Kreditvergabe eine Rolle.
Die Berechnung des tatsächlichen Einkommens
Für die Kalkulation des verfügbaren monatlichen Einkommens, dürfen Sonderzahlungen, Mehrarbeit oder geleistete Überstunden nur bedingt angerechnet werden. Schließlich ist bei der Kreditvergabe nur interessant, ob das regelmäßige Einkommen ausreichend ist, seinen finanziellen Verpflichtungen auch wirklich gerecht werden zu können. Des Gleichen müssen alle Kosten, egal ob für Miete, Nebenkosten, Lebenshaltungskosten oder möglicherweise Leasingverträge von diesem Einkommen abgezogen und berechnet werden, um herauszufinden, ob der Rest zur Deckung der monatlichen Kreditraten ausreichend ist.
Möglicherweise ist der Antragsteller ja auch mit einer Gehaltspfändung belastet. Auch dies ist anhand einer Lohn-, Gehaltsabrechnung erkennbar. Nun beginnt die Haushaltsrechnung für den Kredit, den der Kunde bei der Bank beantragt hat..
Wie werden Haushaltskosten berechnet
Bei der sogenannten Haushaltsrechnung macht der Sachbearbeiter des Kreditinstitutes, sowohl eine Aufstellung der positiven Einnahmen als auch der monatlichen Kosten des Antragstellers. Allerdings ist es ein Irrglauben, dass nur Miete, Nebenkosten oder Versicherungsbeiträge in diese Rechnung einbezogen werden. Auch die täglichen Lebenshaltungskosten sind zu berücksichtigen. Denn schließlich ist es für beide Parteien von Interesse, ob der Kreditnehmer auch wirklich in der Lage ist die später fälligen Monatsraten zu bezahlen.
Da der größte Teil der Antragsteller diese Kosten kaum beziehungsweise gar nicht einschätzen kann, werden bei der Haushaltsrechnung für den Kredit Pauschalbeträge angerechnet. Diese Pauschalbeträge, (sei es für Lebensmittel, Telefonkosten, Internet oder Körperpflege- beziehungsweise Reinigungsmittel), werden von den Bankmitarbeitern mit, für die erste Person, die im Haushalt lebt, mit 650 bis 700 Euro im Monat gerechnet. Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, völlig gleichgültig ob Säugling oder Greis, werden bei der Haushaltsrechnung für einen Kredit, 200 Euro berechnet.
Da diese Beträge für die einzelnen, im Haushalt lebenden Personen recht hoch angesetzt werden, ist es nicht verwunderlich, dass viele Kreditanträge von vornherein zum Scheitern verurteilt sind. Denn bei einer Veranschlagung von 1250 Euro im Monat für einen Haushalt, der fünf Personen umfasst, plus der normalen Miet- und Nebenkosten reichen rein rechnerisch die wenigsten Gehälter aus, um auch noch den Verbindlichkeiten in Form von monatlichen Ratenzahlungen gerecht zu werden.