Würden Sie einem Unbekannten eine größere Geldsumme für einen längeren Zeitraum leihen? Würden Sie diese Leihgabe und insbesondere den Zeitpunkt der Rückzahlung irgendwo schriftlich vermerken, obwohl die Person sehr vertrauenswürdig auf Sie wirkt?
Mit Sicherheit – man kann sich nämlich nicht immer sicher sein, ob man das geliehene Geld wieder vollständig zurückbekommt. Genauso denkt die Bank bei der Vergabe von Verbraucherkrediten auch: In einem schriftlichen Dokument, dem Kreditvertrag, wird daher bereits vor der Überweisung des beantragten Geldbetrages genau festgehalten, welcher Geldbetrag zu welchem Zeitpunkt an welchen Kunden verliehen wurde.
Elementare Kreditbedingungen schriftlich festhalten
Im Kreditvertrag wird zudem festgehalten, zu welchen Konditionen die Bank dem Kunden das Geld leiht: Die Höhe des fälligen effektiven Jahreszinses wird hier ebenso vertraglich festgehalten, wie die Höhe der monatlichen Tilgungsrate, anhand der der Kunde das Darlehen an die Bank zurückzahlen muss. Sämtliche Informationen zu möglichen Sondertilgungen, einer kompletten vorzeitigen Ablösung des Kredites oder zu den Konsequenzen bei Zahlungsverzug, werden zudem schriftlich im Darlehensvertrag festgehalten.
Neben diesen elementaren Kreditvereinbarungen werden im Darlehensvertrag auch wichtige Daten zum Darlehensnehmer selbst festgehalten: Neben dem Namen, der Anschrift und dem Geburtsdatum des Kunden werden hier – je nach Bank – unter anderem auch die finanziellen Verhältnisse und die Kontodaten des Kunden fixiert. Daher ist es vor der Unterzeichnung des Kreditvertrages von entscheidender Bedeutung, sämtliche Angaben ganz genau auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und die Bank umgehend über mögliche, notwendige Korrekturen zu informieren.
Nachträgliche Korrekturen im Kreditvertrag sind meist unproblematisch
In der Regel stellt es jedoch kein Problem, eine mögliche Adressänderung im Kreditvertrag abzuändern, auch wenn dieser bereits unterschrieben und die Kreditsumme ausgezahlt wurde. Sollten sich die finanziellen Verhältnisse des Darlehensnehmers jedoch nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages entscheidend verändern, ermöglicht es die Bank meist zudem, die Höhe der monatlichen Tilgungszahlungen an den neuen finanziellen Spielraum des Darlehensnehmers anzupassen und die Rückzahlungsrate zu erhöhen oder abzusenken. Sollte es nach der Unterzeichnung notwendig sein, Änderungen am Kreditvertrag vorzunehmen, empfiehlt es sich für Verbraucher immer, die Bank schriftlich über die Korrekturen zu informieren.



