Als Kautionskredite werden vollkommen unterschiedliche Produkte bezeichnet. Im Bankwesen meint der Begriff eigentlich eine Verpflichtungsbürgschaft und steht somit dem Avalkredit nahe. Umgangssprachlich ist damit eher der Kredit für eine zu stellende Kaution gemeint. Diese kann vom Gericht beim Verdacht einer Straftat erhoben werden und gewährleistet dem Tatverdächtigen, eventuell unter der Beachtung zusätzlicher Auflagen auf freiem Fuß zu bleiben.
Kautionsdarlehen in Strafverfahren gehören jedoch eher zum amerikanischen als zum deutschen Justizalltag, da hierzulande die Höhe der Kaution anhand des Vermögens eines Verdächtigten festgelegt und ihm deren Hinterlegung ohne Kreditaufnahme ermöglichen soll. Wesentlich häufiger ist mit dem Kautionsdarlehen der Kredit gemeint, mit dessen Hilfe ein Mieter die Mietsicherheit für die neue Wohnung bezahlen kann. Diese darf sich auf maximal drei Monatskaltmieten belaufen.
Kredit für die Bezahlung einer Kaution
Die Mietkaution darf laut Gesetz in drei Raten beglichen werden, was vielen neuen Mietern aus dem laufenden Einkommen gelingt. Trotz der eindeutigen gesetzlichen Regelung müssen viele Wohnungswechsler einen Kautionskredit aufnehmen, da ihr neuer Vermieter den Mietvertrag erst unterschreiben wird, wenn sie ihm zeitgleich die vollständige Kaution aushändigen. Der Schutz der gesetzlichen Bestimmung hinsichtlich der Kautionszahlung in drei Raten greift erst, sobald ein von beiden Parteien unterschriebener Mietvertrag vorliegt.
Idealerweise erlauben die Rückzahlungsvereinbarungen im Kreditvertrag dem Mieter, den Kautionskredit teilweise vorzeitig zu tilgen. Das ist nicht zuletzt wegen der üblicherweise sechs Monate nach dem Auszug zu erwartenden Rückzahlung der Mietkaution aus dem gekündigten Mietverhältnis sinnvoll. Diese Frist kann sich auf höchstens zwölf Monate verlängern, wenn der bisherige Vermieter die Nebenkostenabrechnung abwarten will.
Angesichts der in diesem Fall geringen benötigten Laufzeit für ein Kautionsdarlehen lässt sich die Verwendung des Dispokredites rechtfertigen, sofern der Mieter die Rückgabe der Kaution aus dem alten Mietverhältnis erwartet und diese neu zu zahlende Mietsicherheit nicht wesentlich höher ausfällt.
Die Kautionsversicherung
Bei einer sogenannten Kautionsversicherung handelt es sich tatsächlich um einen Kautionskredit im bankrechtlichen Sinn, der der Versicherer sagt dem Vermieter und dem Mieter die Auszahlung der vereinbarten Kautionssumme für den Fall der Inanspruchnahme zu. Auf diese Weise erhält der Vermieter bei der Verursachung von Schäden in der Mietwohnung oder der nicht ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglich dem Mieter auferlegten Schönheitsreparaturen den üblicherweise durch eine hinterlegte Kaution gesicherten Geldbetrag durch den Kautionsversicherer ausgezahlt.
Gegenüber dem Mieter tritt der Versicherer als Kreditgeber auf, denn die an den Vermieter ausgezahlte Summe ist in Raten an die Gesellschaft zurückzuzahlen. Während der Laufzeit bezahlt der Mieter eine Prämie für die Stellung der Kautionszusage. Kurioserweise bewerben viele Anbieter die Kautionsversicherung damit, dass der Mieter keinen Kautionskredit aufnehmen muss, obwohl in der Fachsprache der Banken ihr Produkt und nicht ein für die Kautionszahlung aufgenommenes Bankdarlehen einen solchen darstellt. Der neue Mieter spart bei der Vereinbarung des modernen Kautionskredites zunächst Geld, erhält aber die gezahlten Prämien im Gegensatz zu einer beim Vermieter hinterlegten Kaution nach dem Auszug nicht zurück.




