Die meisten Personen, die den Führerschein erwerben möchten, sind sehr jung und befinden sich noch in der Ausbildung. Erschwerend kommt hinzu, dass der Besuch einer Fahrschule sehr teuer ist und nur selten aus dem eigenen Einkommen oder dem eigenen Vermögen finanziert werden kann. Wer knapp bei Kasse ist und nicht auf den Führerschein verzichten möchte, hat deshalb keine andere Wahl, als sich nach einem geeigneten Kredit für Fahrschüler umzusehen.
Bankkredite
Einen Bankkredit zu bekommen ist nicht immer leicht. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kreditnehmer sehr wenig verdient oder eine Ausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert. Wer einen zahlungskräftigen Bürgen oder einen Mitantragsteller aus der eigenen Familie finden kann, der bereit ist, im Zweifelsfalle für die monatlichen Kreditraten aufzukommen, kann seine Chancen auf eine Kreditbewilligung bei der Hausbank oder einer anderen deutschen Bank deutlich erhöhen. Etwas schwieriger wird es, wenn die Schufaauskunft nicht in Ordnung ist und kleinere oder größere Negativeinträge aufweist.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Kredit innerhalb von wenigen Tagen oder Stunden bewilligt und anschließend ausgezahlt. Es wird allerdings nur wenige Banken geben, die einen speziellen Kredit für Fahrschüler anbieten. Wenn überhaupt, dürfte dies nur bei einem Kredit der Fall sein, der von einer Partnerbank der Fahrschule vergeben wird. Wer Interesse an solch einem Kredit hat, sollte die Fahrschule direkt ansprechen und bei Bedarf alle Formalitäten klären. Ein normaler Bankkredit steht hingegen zur freien Verfügung und kann nicht nur für die Fahrschule, sondern auch für eine andere Ausbildung, einen Urlaub oder größere Konsumgüter, zu denen auch ein Auto gehören kann, verwendet werden.
Teilzahlung und Stundung bei der Fahrschule
Nicht immer ist ein Kredit für Fahrschüler die ideale Lösung. Oftmals könnte es auch sinnvoll sein, der Fahrschule die eigene Lage zu schildern und sie in diesem Zusammenhang um einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung der fälligen Gebühren bitten. In den allermeisten Fällen wird sich die Fahrschule darauf einlassen. Wer arbeitslos ist oder Hartz IV bezieht und noch keinen Führerschein besitzt, könnte beim Arbeitsamt oder bei seiner zuständigen Arge nachfragen, ob die Kosten für den Führerschein ganz oder teilweise übernommen werden können.