Ein Kredit für geringfügig Beschäftigte muss kein frommer Wunsch bleiben. Trotzdem bestehen nur sehr eingeschränkte Kreditchancen. Welche Möglichkeiten nutzbar sind, Voraussetzungen und Einschränkungen, damit setzt sich der Beitrag auseinander.
Kredit für geringfügig Beschäftigte – wann ist die Kreditvergabe einfach?
Der Kredit für geringfügig Beschäftigte, oder im Volksmund Kredit für Minijobber kann ganz einfach zu bewilligen sein. Die Voraussetzung dazu: Die geringfügige Beschäftigung ist nur ein Nebenerwerb und wird nicht auf selbstständiger Basis ausgeübt. In diesem Fall richtet sich der Fokus zur Kreditvergabe zunächst auf das Haupteinkommen. Überschreitet es bereits deutlich die Pfändungsfreigrenzen, dann könnte sogar nur mit diesem Einkommen ein Kredit beantragt werden.
Das Nebeneinkommen könnte in diesem Fall sogar wegfallen oder zu einer Verbesserung der Kreditwürdigkeit genutzt werden. Auf den bonitätsabhängigen Zinssatz könnte sich das Einkommen beispielsweise positiv auswirken. Praktisch alle auf dem Kreditmarkt angebotenen Kreditchancen lassen sich unter diesen Voraussetzungen leicht nutzen.
Kredit bei einer schlechteren Einkommenslage
Nicht immer ist das Haupteinkommen dazu geeignet, die Pfändungsgrenzen zu überspringen. Besonders bei Familien mit mehreren Kindern und einem Hauptverdiener kann es zu Bonitätsproblemen kommen. In diesem Fall ist es das Nebeneinkommen, das die Kreditwürdigkeit überhaupt erst herstellen kann. Der Kredit für geringfügig Beschäftigte mit einem zu geringen Haupteinkommen muss dabei nicht unbedingt vom Hauptverdiener allein ermöglicht werden. Bei Eheleuten kann das gemeinsame Einkommen zugrunde gelegt werden. Dazu ein Beispiel:
Das Nettoeinkommen des Hauptverdieners mit drei unterhaltsberechtigten Personen beträgt 1.879,99 Euro. Damit wäre das Einkommen nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) (Stand 01.07.2013) unpfändbar. Eine unterhaltsberechtige Person geht einem 400 Euro Job nach. Beide stellen gemeinschaftlich den Kreditantrag. Das Einkommen aus dem Nebenerwerb wird nun mit dem Haupteinkommen addiert. Mit einem Nettoeinkommen von 2279,99 überschreitet die Familie nun deutlich die Schwelle der Unpfändbarkeit. Kredit ist damit wiederum von allen potenziellen Kreditgebern möglich.
Bei der genannten Konstellation sollte trotzdem nach bonitätsunabhängigen Angeboten Ausschau gehalten werden. Müssen erst zwei Arbeitseinkommen miteinander kombiniert werden, damit die Kreditwürdigkeit nachweisbar wird, so bedeutet dies ein Risiko für den Kreditgeber. Bonitätsabhängige Zinsangebote reagieren mit deutlichen Risikoaufschlägen.
Kredit als 400 Euro Jobber
Nur aus dem Einkommen eines Geringverdieners die Kreditwürdigkeit ableiten zu wollen, das ist nicht möglich. Trotzdem können weiterhin „normale“ Kreditwege in Anspruch genommen werden. Chancen zur Kreditbewilligung bestehen, wenn ein solventer Bürge oder eine hochwertige Sachsicherheit in die Kredithaftung eintritt. Von den meisten Kreditinstituten wird die Bürgschaft bevorzugt. Kommt es zu Rückzahlungsproblemen, ist es leicht, die Schuld beim Bürgen einzutreiben. Die Verwertung einer Sachsicherheit ist oft mit einem deutlichen Mehraufwand für den Kreditgeber verbunden.
Selbst ohne Sicherheiten muss der Kreditwunsch für Geringverdiener nicht zwingend unerfüllt bleiben. Der normale Kreditweg über Banken und Sparkassen muss dazu allerdings verlassenen werden. Möglich bleibt es, den Kreditwunsch privaten Geldgebern vorzutragen. Verschiedene Portale für den Privatkredit bieten dazu die Möglichkeit. In einem sehr bescheidenen Rahmen kann der Kredit für geringfügig Beschäftigte bewilligungsfähig sein. Ob es wirklich klappt, das ist eine Frage der Kreditsumme, etwas Glück und einem gut vorgetragenen Kreditwunsch.