Zwar gelten Gewerbetreibende unter anderem auch als Stützen dieser Gesellschaft, bei der Kreditvergabe hilft das oftmals jedoch nur relativ wenig. Gerade Gewerbetreibende die in einer Ich-AG arbeiten haben oft nur sehr schlechte Chancen auf einen Kredit, da das Einkommen stark an den Umsatz aus dem Gewerbe gekoppelt ist.
Dadurch haben Gewerbetreibende, anders als herkömmliche Arbeitnehmer oder Beamte, kein Einkommen in regelmäßiger und gleicher Höhe vorzuweisen. Läuft es mit dem eigenen Gewerbe schlecht, reduziert sich natürlich auch das Einkommen des Gewerbetreibenden. Dadurch verliert die Bank ein hohes Maß an Planungssicherheit, weshalb ein Ratenkredit für Gewerbetreibende mit einer langen Laufzeit nur sehr schwer zu bekommen ist. Die üblichen Ratenkredite umfassen oft nur eine Laufzeit von 90 oder 120 Tagen und sollen zum Überbrücken eines finanziellen Engpasses dienen, der aus reduzierten Umsätzen des Gewerbes resultiert.
Mehr Sicherheiten vorweisen als Arbeitnehmer
Gewerbetreibende müssen für ihren Ratenkredit nahezu immer mehr Sicherheiten als Arbeiter, Beamte oder Arbeitnehmer vorweisen. Das begründet sich in erster Linie durch das unsichere Einkommen, aber auch damit, dass die genannten Gruppen über einen relativ hohen Kündigungsschutz verfügen. Bricht jedoch das Gewerbe des Selbstständigen ein, zum Beispiel weil keine oder nicht genügend Aufträge vorhanden sind, fällt auch das komplette Einkommen des Selbstständigen weg. Dieser Umstand sollte in der Regel von jeder selbstständigen Person überbrückt werden können, zumindest kurzfristig, indem eine ausreichende Kapitaldecke angelegt wird.
Ist diese jedoch bereits aufgebraucht oder war nie vorhanden, bleibt nur noch die Aufnahme eines Ratenkredit für Gewerbetreibende. Für diesen sollte man sich als Selbstständiger bereits darauf einstellen zusätzliche Sicherheiten vorweisen zu können. Das kann zum Beispiel ein bereits vollständig abgezahlter PKW sein, aber auch eine Immobilie oder ein Haus können sich als pfändbares Eigentum eignen.
Zudem sollte das Jahreseinkommen des Gewerbetreibenden natürlich über dem eines herkömmlichen Arbeitnehmers liegen, damit das unsichere Einkommen zumindest durch die kurzfristige Höhe teilweise aufgewogen werden kann. Vorteilhaft ist außerdem, wenn der Gewerbetreibende seine Tätigkeit bereits mehr als 4 Jahre erfolgreich ausübt. Dadurch erlangt die Bank mehr Vertrauen und neigt eher dazu den Ratenkredit für Gewerbetreibende auszustellen.
Der Erfolg des Gewerbes entscheidet
Um einen Ratenkredit für Gewerbetreibende mit langer Laufzeit zu erhalten entscheidet maßgeblich der Erfolg des betriebenen Gewerbes. Das trifft letztlich zwar auf jede Höhe des Kredits zu, dennoch ist bei mittel- und langfristigen Krediten dieser Faktor sogar noch entscheidender.
Die Bank muss aus dem Ergebnis des Gewerbes klar resultieren können, dass das Gewerbe nachhaltig mit Erfolg betrieben wird und die finanzielle Situation des Kreditnehmers folglich nicht kurzfristig in eine Schieflage geraten kann. Dann wird auch ein Kredit über eine Bank möglich. Für Kleinkredite kann es sich unter Umständen eher lohnen den Kontakt zu Freunden, Verwandten oder gar Geschäftspartnern zu suchen, die kurzfristig mit einer Finanzspritze aushelfen.