Die Kreditaufnahme für Gewerbetreibende kann sich sowohl auf ein für den Betrieb benötigtes Darlehen als auch auf einen vom Unternehmer benötigten Privatkredit beziehen. Es ist für einen Gewerbetreibenden sinnvoll, beide Kreditarten voneinander zu trennen und so die steuerliche Absetzbarkeit betrieblich veranlasster Sollzinsen nicht zu gefährden.
Auch hinsichtlich der beizubringenden Unterlagen unterscheiden Banken, ob sie einen Kredit für Gewerbetreibende als Betriebskredit oder als Privatdarlehen vergeben. In rechtlicher Hinsicht gilt auch ein Gewerbetreibender bei der Kreditaufnahme für die private Lebensführung als Privatkunde.
Private Darlehen für Gewerbetreibende
Bei der Aufnahme eines Kredites für private Zwecke sollte ein Gewerbetreibender wie jeder private Bankkunde behandelt werden. Tatsächlich benachteiligen vor allem Direktbanken Selbstständige häufig, indem sie ihre Kredite nur an Angestellte vergeben. Als Grund geben sie überwiegend an, dass Gewerbetreibende über ein unregelmäßiges Einkommen verfügen und bei der Berechnung des Einkommens über einen Ermessensspielraum verfügen. Dieser geringe Spielraum erlaubt jedoch nur in wenigen Einzelfällen die Verlagerung von Einnahmen in das Folgejahr.
Im Gegensatz zu den meisten Direktbanken vergeben Sparkassen, Genossenschaftsbanken und große Privatbanken grundsätzlich einen Kredit für Gewerbetreibende zu privaten Zwecken. Als Einkommensnachweis akzeptieren sie überwiegend den Steuerbescheid, wobei einige Banken die entsprechenden Nachweise für die letzten zwei bis drei Jahre verlangen.
Ein Kostenvergleich ist für Gewerbetreibende ohnehin selbstverständlich, so dass sie mehrere Angebote einholen und sich für den günstigsten Kredit entscheiden. Da Einkommensschwankungen während des Jahres bei Selbstständigen häufig vorkommen, entscheiden sich Gewerbetreibende vorsichtshalber für eine lange Kreditlaufzeit mit entsprechend geringen Monatsraten. Idealerweise erlaubt der von ihnen aufgenommene Kredit die kostenlose Zahlung von Sondertilgungen, so dass Gewerbetreibende ihr Privatdarlehen bei gleichbleibend guten Verdiensten früher als geplant tilgen.
Geschäftlich veranlasste Darlehen für Gewerbetreibende
Wenn ein Kredit für Gewerbetreibende betrieblich veranlasst wird, interessiert sich die Bank vor allem für die Kennzahlen des Unternehmens und dafür, in welchem Umfang die zu finanzierende Investition den Umsatz und den Gewinn steigern wird. Der Unternehmer legt der Bank realistische Berechnungen vor und weist somit nach, dass er das beantragte betriebliche Darlehen wie vereinbart tilgen kann. Bei einem betrieblich veranlassten Kredit für Gewerbetreibende ist die Vereinbarung einer nicht sofort einsetzenden Tilgung üblich, da die meisten Investitionen erst nach einer gewissen Anlaufzeit zu Gewinnen führen.
Die Verhandlung erfolgt mit der Geschäftskundenabteilung der Bank, wobei sich neben großen Privatbanken vor allem Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparkassen als Finanzierungspartner anbieten. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen sind Sparkassen und Genossenschaftsbanken die idealen Ansprechpartner, da sie ihrer Satzung gemäß zur Förderung der Wirtschaft ihres Einzugsbereiches verpflichtet sind.
Einfacher als für bestehende Unternehmen ist die Kreditaufnahme bei der Existenzgründung, da in diesem Fall die KfW mit Ausnahme weniger Branchen vergünstigte Förderdarlehen vergibt. Eine weitere Möglichkeit, einen Kredit für Gewerbetreibende zur Existenzgründung zu erhalten, bieten Ausfallbürgschaften der Länder, für deren Erhalt sich die Bedingungen zwischen den einzelnen Bundesländern stark unterscheiden.