Viele Menschen finanzieren ihren Wagen über einen Kredit. Zur Auswahl stehen Banken oder die Autohändler. Jeder, der volljährig ist, kann einen Autokredit bei einer Bank oder beim Autohändler abschließen. Doch welche Sicherheiten verlangen die Banken bei einem Autokredit?
Kredit mit Auto als Sicherheit
Jede Bank will einen Kredit abgesichert wissen. Bei einem Autokredit ist das Auto, wenn es denn einen entsprechenden Zeitwert hat, die Sicherheit. Einige Banken verlangen dazu den Fahrzeugbrief, andere geben sich mit einer Sicherungsübereignung zufrieden. Wer seinen Wagen bei einer Bank finanziert, profitiert von flexiblen Laufzeiten zwischen 12 und 84 Monaten. Kostenlose Sondertilgungsmöglichkeiten werden ebenfalls von einigen Banken angeboten. Wichtig ist aber auch, dass der Käufer von den Rabatten profitieren kann, sofern das Auto über eine Bank finanziert wird. Die Autohändler gewähren immer noch Rabatte bei einer Barzahlung. Dieser würde entfallen, wenn der Pkw beim Händler finanziert wird.
Wenn eine finanzielle Absicherung gewünscht wird
Zur Absicherung des Kredites kann zusätzlich eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden. Manche Banken verlangen dieses sogar. Tritt der Fall der Arbeitslosigkeit, der Todesfall oder eine Arbeitsunfähigkeit ein, übernimmt diese die Raten. Wer einen Kredit mit Auto als Sicherheit abschließen will, sollte noch auf andere Dinge achten. Es gibt Banken, die bieten ihren Kunden kostenlose Sondertilgungsmöglichkeiten an, damit der Kredit mit Auto als Sicherheit vorzeitig zurückgezahlt werden kann. Außerdem sind auch Teilrückzahlungen einmal jährlich von bis zu 50 Prozent kostenfrei möglich. Ein Vergleich im Internet lohnt sich in jedem Fall.
Was geschieht, wenn der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann?
Kommt es zum Zahlungsverzug bei der Rückzahlung des Kredites, kann die Bank ihren Besitzanspruch geltend machen und den Pkw einziehen. Darüber sollte sich jeder Kreditnehmer im Klaren sein. Wie bei anderen Ratenkäufen auch, bleibt die Ware so lange im Besitz des Geldgebers, bis diese vollständig bezahlt ist. Das bedeutet auch, dass der Kreditnehmer den Pkw während der Laufzeit nicht veräußern darf, es sei denn, er hat das mit der Bank abgesprochen und begleicht mit dem Verkaufserlös seinen Kredit.