Ein Kredit mit Bürgen steigert den Rahmen der persönlichen finanziellen Möglichkeiten. Trotzdem sollte bei Bürgschaftskrediten mit sehr viel Umsicht gearbeitet werden. Mehr Informationen zu Hintergründen und den Vor- und Nachteilen einer Kreditbürgschaft liefert der Beitrag.
Kredit mit Bürgen – Hintergründe
Ein Kredit mit Bürgen kommt dem Wunsch des Kreditgebers nach einer möglichst hohen Sicherung seiner Investition entgegen. Üblich ist die Bürgschaft bei sehr hohen Kreditsummen. Besonders Paare werden immer wieder dazu aufgefordert, füreinander zu bürgen. Außerdem wird die Bürgschaft gefordert, wenn die Bonität des Antragsstellers nicht zur Kreditbewilligung ausreicht.
Aus Sicht des Kreditgebers und Kreditnehmers sprechen viele gute Gründe für eine Kreditbürgschaft. Der Kreditnehmer erhält durch die Bürgschaft einen deutlich höheren Kreditrahmen. Kredite, die aus eigener Bonität des Antragsstellers nicht bewilligungsfähig wären, können nun gewährt werden. Außerdem kann der Kreditnehmer oft von günstigeren Zinsen profitieren. Die Vorteile für den Kreditgeber lassen sich in einem Satz zusammenfassen. Es haften zwei potenzielle Zahler für den Kredit.
Bürgschaftskredit aus Sicht des Bürgen
Ein Bürge hat keinen Vorteil von seiner Bürgschaft. Ohne für andere zu bürgen, haftet er nur für seine persönlichen Belange. Zu bedenken ist, die Vorteile für den Kreditnehmer und Kreditgeber können zum Nachteil des Bürgen werden. Der Gedanke daran, eine Bürgschaft zu übernehmen, sollte daher nicht aus dem Bauch und nach Gefühl entschieden werden. Der Bürge legt sein Schicksal, sinnbildlich gesprochen, in die Hände des Kreditnehmers. Nur, wenn sicher feststeht, dass der Kreditnehmer unter allen Umständen zahlungswillig und zahlungsfähig ist, dann kommt überhaupt eine Bürgschaft infrage.
Unmittelbare Nachteile entstehen für den Bürgen, durch die Kreditbürgschaft zunächst nicht. Läuft alles glatt, dann wird der Bürge am Ende der Kreditlaufzeit durch den Kreditgeber entlastet. Doch der Kredit mit Bürgen kann für den Mithafter sehr schnell zum Bumerang werden. Zahlt der Kreditnehmer nicht, dann haftet der Bürge mit seinem Privatvermögen. Die Haftung beschränkt sich nicht nur auf die gegenwärtige Restsumme. Auch deutlich erhöhte Risikozinsen und die Verfahrenskosten werden dem Bürgen in Rechnung gestellt.
Außerdem erscheint, im Haftungsfall, die Bürgschaft in der Schufa des Bürgen. Eigene Kreditmöglichkeiten werden dadurch eingeschränkt.
Leitlinien für die Kreditbürgschaft
Ehepaare, die zusammen ein Haus bauen oder erwerben, sollten das Eigentumsrecht am Haus und die Haftung für den Kredit teilen. Dies kann über eine gegenseitige Bürgschaft erfolgen, im Regelfall wird der Kredit gemeinsam beantragt.
Eine Kreditbürgschaft sollte immer nur dann übernommen werden, wenn der Bürge selbst daraus mittelbare oder unmittelbare Vorteile hat. Dafür zu bürgen, weil sich der Sohn ein Auto kaufen möchte, dass er sich nicht leisten kann, setzt falsche Signale. Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Stimmt das Kreditinstitut nicht ohne eine Bürgschaft zu, dann reicht die Bonität nicht aus. Es hilft nur das klassische Sparen, der Konsumverzicht oder der Anbieterwechsel.
Für den Anbieterwechsel empfiehlt es sich, einen Kreditvergleich zu nutzen. Viele Direktbanken vergeben ihre Kredite ohne Bürgschaft. Der Kredit mit Bürgen sollte auf wesentliche Investitionen beschränkt sein, bei denen Bürge und Kreditnehmer die Vorteile teilen.