Laut einer aktuellen Studie der GfK-Finanzmarktforschung greifen die Deutschen auch für Konsumfinanzierungen verstärkt auf Ratenkredite zurück: Egal ob ein neuer Fernseher, ein Auto oder die neuen Gartenmöbel – ein Drittel der Deutschen finanziert diese Anschaffungen über ein Bankdarlehen.
Um eine kreditfinanzierte Konsumanschaffung tätigen zu können, müssen Verbraucher die Bank zunächst von ihrer Kreditwürdigkeit überzeugen: Nur, wenn das Gehalt ausreichend und die Arbeitsstelle unbefristet ist, sind die meisten Banken bereit, einem Kunden für einen bestimmten Zeitraum Geld zu leihen. Doch auch wenn ein Kunde diese sogenannte Bonitätsprüfung nicht besteht und der Antrag auf einen Ratenkredit von der Bank abgelehnt wurde, bleibt noch eine weitere Möglichkeit, das Geldhaus von einer Kreditvergabe zu überzeugen: Über einen Partnerkredit.
Bei einem Partnerkredit wird ein normaler Ratenkredit bei der Bank von zwei Personen beantragt. Ob es sich bei den Partnern um Eheleute, Freunde oder anderweitig bekannte Personen handelt, spielt für die Bank bei einer gemeinsamen Kreditbeantragung keine Rolle. Bereits in der Antragsstrecke des Kreditvergleiches können Verbraucher die Anzahl der Antragssteller wählen.
Sollten zwei Verbraucher einen Ratenkredit gemeinsam aufnehmen, müssen beide Personen in der Antragsstrecke Angaben zu ihrer Person, ihrer Anstellung und ihren finanziellen Verhältnissen machen. Für die Bank ist es bei der Kreditbeantragung durch zwei Verbraucher von großer Bedeutung, dass beide Antragssteller über ein ausreichendes Einkommen, einen unbefristeten Arbeitsplatz und eine einwandfreie Schufa verfügen.
Das zusätzliche Gehalt des zweiten Kreditnehmers hat auch einen positiven Effekt auf die Kreditzinsen, die Verbraucher für einen Ratenkredit zahlen müssen: Durch das zweite Gehalt des zusätzlichen Antragsstellers erhöht sich die Kreditwürdigkeit des gesamten Antrages – die Bank hat auch bei einem möglichen Kreditausfall eine höhere Sicherheit und vergibt das Darlehen daher zu niedrigeren Zinsen. Sollte einer der beiden Kreditnehmer während der Laufzeit des Darlehens jedoch nicht mehr in der Lage sein, die fälligen Tilgungsraten an die Bank zu überweisen, hat das Geldhaus das Recht, die Gehälter beider Kreditnehmer zu pfänden und auf diese Weise die ausstehende Schuld zu begleichen.