Wer spontan in den Urlaub fahren möchte, ein Schnäppchen im Internet nutzen möchte oder eine wichtige Rechnung zahlen muss, der kann die Möglichkeit nutzen, einen Blitzkredit noch heute zu erhalten. Dabei muss einiges beachtet werden, damit die Auszahlung wirklich schnell und ohne Probleme erfolgen kann.
Worauf bei einem Blitzkredit geachtet werden muss
Um einen Blitzkredit noch heute auf dem Konto zu erhalten oder ausgezahlt zu bekommen, muss ein bisschen Vorarbeit geleistet werden. Wer den Kredit so dringend benötigt, der sollte den Antrag schon früh morgens stellen. Das Problem bei Banken ist oft, dass sie erst ein Termin für ein Bankgespräch vereinbaren wollen. Wer aber den Grund der Eile mitteilt, schafft es oft, auch unerwartet einen sofortigen Termin zu erhalten.
Bei einem Blitzkredit der noch heute ausgezahlt werden soll, gibt es zwei Varianten. Zum einen kann ein Dispo eingereicht werden. dieser erfordert oft keine große Prüfung der Bank. Die Bank wird sich höchstens die Einnahmen auf dem Konto ansehen und errechnen, ob genügend Geld vorhanden ist, um den Dispo jeden Monat zu tilgen. Sollte das der Fall sein, kann der Dispo innerhalb kurzer Zeit eingerichtet werden.
Eine nicht so teure Variante ist ein Kleinkredit, der als Blitzkredit der noch heute ausgezahlt wird, aufgenommen werden kann. Hier sollte der Kunde aber damit rechnen, dass er durch die Schufaprüfung eingestuft wird, ob er kreditwürdig ist oder nicht. Das kann ein paar Stunden dauern, sodass auch hier es wichtig ist, dass morgens der Antrag gestellt wird. Die Bank hat dann ein paar Stunden Zeit, alle Prüfungen vorzunehmen.
Damit das Geld wirklich noch am gleichen Tag auf dem Konto landet, kann die Bank gebeten werden, eine Expressüberweisung vorzunehmen. Diese erlaubt es dem Kunden, noch heute über das Geld des Kredits frei zu verfügen. Oft muss bei einem Kleinkredit nicht einmal ein Grund genannt werden, wofür das Geld wirklich benötigt wird.
Mit welchen Schwierigkeiten muss gerechnet werden?
Banken vergeben tagtäglich einen Blitzkredit. Jedoch geben sie diesen Kredit nicht jedem. Es kommt immer wieder vor, dass zum Beispiel Arbeitssuchende einen Kredit benötigen. Hier liegt das Problem klar auf der Hand. Arbeitssuchende haben kein Einkommen. Auch wenn sie jeden Monat einen Betrag vom Amt auf das Konto bekommen, darf dieses Geld nicht für die Tilgung von einem Kredit genutzt werden.
Azubis haben, wenn sie noch nicht 18 Jahre alt sind, die Möglichkeit mit einem Bürgen an den Blitzkredit, der noch heute auf das Konto überwiesen wird, zu gelangen. Ein Bürge, wie zum Beispiel ein Elternteil, könnte den Kredit absichern, sodass eine Auszahlung kein Problem darstellen dürfte. Voraussetzung hierbei ist immer, das der Bürge ein Einkommen besitzt.
Teilzeitkräfte und Geringverdiener müssen damit rechnen, dass die Kreditsumme nicht sehr hoch ausfallen wird. Das Gehalt wird immer mit den Einnahmen und Ausgaben gegen gerechnet. Am Ende der Rechnung sollte im Idealfall ein Plus vorhanden sein. Denn mit diesem Plus kann ein kleiner Kredit aufgenommen werden.
Rentner haben oft das Problem, dass Banken mit einem Höchstalter arbeiten. Sollte dieses Höchstalter überschritten werden, wird der Kredit nur noch vergeben, wenn eine jüngere Person als Bürge den Kreditvertrag mit unterschreibt. Diese Altersgrenze ist von Bank zu Bank unterschiedlich hoch angesetzt, sodass der Kunde sich darüber beider jeweiligen Bank erkundigen muss.
Nicht selten liegen die Schwierigkeiten aber bei der Schufa. Diese wird bei jedem Antrag geprüft und gibt der Bank die Chance die Kreditwürdigkeit zu testen. Sollten hier Einträge sein, die sich negativ auf die Bonität auswirken, kann die Bank gegen den Kunden entscheiden. Hierbei ist ein weiteres Problem, dass die Anfrage von dem Kredit ebenfalls in der Schufa vermerkt wird.
So sollten Kunden ihre Schufaeinträge genau kennen und notfalls selber prüfen. Wenn dort Einträge vorhanden sind, die schon alt und damit abgelaufen sind, kann der Kunde diese löschen lassen. Die Löschung erfolgt erst dann, wenn der Kunde nachweisen kann, dass er den Kredit oder die Rechnungen beglichen hat.