Angestellte im öffentlichen Dienst besitzen nicht nur ein sehr sicheres Einkommen, sondern weisen auch eine gute Bonität auf. Aus diesem Grunde dürfte es in der Regel kein Problem darstellen, ein Darlehen für Angestellte im öffentlichen Dienst zu erhalten.
Darlehensangebote vergleichen
Aufgrund der Tatsache, dass die Darlehensangebote meistens sehr vielfältig sind, empfiehlt es sich, einen Vergleich durchzuführen. Oftmals kommen die Angestellten des öffentlichen Dienstes in den Genuss von ähnlich günstigen Zinskonditionen wie die Beamten oder die Beamtenanwärter. Darlehen für Angestellte im öffentlichen Dienst können bonitätsabhängig oder bonitätsunabhängig sein. Außerdem besitzen sie meistens sehr lange Laufzeiten, was niedrige monatliche Tilgungsraten möglich macht.
Antragstellung und Bewilligung
Ist das passende Darlehen gefunden, kann es entweder online oder in einer Bankfiliale beantragt werden. Insbesondere im erstgenannten Fall wird der Kreditantrag sehr schnell geprüft und innerhalb von 24 Stunden entweder bewilligt oder abgelehnt. Sofern dem Kreditantrag entsprochen werden kann, wird das Geld auf das Girokonto des Kunden überwiesen. In den allermeisten Fällen steht ein Darlehen für angestellte im öffentlichen Dienst zur freien Verfügung. Von dieser Regelung gibt es nur wenige Ausnahmen. Dies wäre zum Beispiel bei einem Autokredit oder einem Imobilienkredit der Fall.
Jeder Kredit, unabhängig davon, ob er an einen Angestellten, einen Beamten oder eine andere Person vergeben wurde, muss in monatlichen Raten zurückgezahlt werden. Die Höhe dieser Raten hängt nicht nur von der aufgenommenen Kreditsumme und der Laufzeit, sondern auch vom effektiven Jahreszins ab.
Beamtendarlehen
Obwohl die meisten Beamtendarlehen nur Beamten oder Beamtenanwärtern offen stehen, können sie unter bestimmten Umständen auch von den Angestellten des öffentlichen Dienstes in Anspruch genommen werden. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die betreffenden Personen bereits mehrere Jahre oder Jahrzehnte im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und eine tadellose Schufaauskunft vorweisen können. Jede Bank entscheidet allerdings grundsätzlich selbst, wem sie ein Beamtendarlehen gewähren möchte und wen sie bereits von vornehrein davon ausschließt.
Ein ganz wesentlicher Unterschied zu einem herkömmlichen Darlehen ist die Tatsache, dass bei einem Beamtendarlehen parallel zum Darlehensvertrag noch eine Kapital-Lebensversicherung abgeschlossen werden muss. Während der Laufzeit wird das Beamtendarlehen nicht getilgt. Der Kreditnehmer muss lediglich die monatlichen Beiträge zur Kapital-Lebensversicherung einzahlen. Sinn und Zweck dieser Vorgehensweise ist es, den gesamten Darlehensbetrag mit der Kapital-Lebensversicherung zu tilgen. Dies geschieht immer am Ende der Laufzeit. Hat die Kapital-Lebensversicherung hohe Überschüsse erwirtschaftet, wird der Darlehensnehmer unter Umständen daran beteiligt.