Ein Umzug ist mit hohen Kosten verbunden und von den meisten Menschen nur mit einer Kreditaufnahme zu bestreiten. Während Umzugsunternehmen häufig eine Ratenzahlung anbieten, ist die Kreditaufnahme für die Maklerprovision und die Mietkaution unverzichtbar.
Der Gesetzgeber sieht zwar die Möglichkeit der Einzahlung der Kaution in drei Raten ausdrücklich vor, aber viele Vermieter unterschreiben den Mietvertrag nur, wenn ihr neuer Mieter die komplette Kaution in einer Summe vor dem Beginn der Mietlaufzeit begleicht. Die Maklerprovision fällt naturgemäß nicht an, wenn der Mieter eine neue Wohnung ohne die Hilfe eines Maklers findet. Das ist jedoch nicht nur auf Grund des Wohnungsmangels, sondern auch wegen der zunehmenden Bequemlichkeit von Vermietern immer seltener möglich.
Umzugskredit oder einen gesonderten Kredit für die Maklerprovision und die Mietkaution?
Ein gesonderter Kredit für die Kaution und die Provision ist erforderlich, wenn die Finanzierung der direkten Umzugskosten über eine mit dem Umzugsunternehmen vereinbarte Ratenzahlung erfolgt. Wenn diese nicht möglich ist, bietet sich die Aufnahme eines einzigen Darlehens für alle mit dem Umzug verbundenen Kosten an, wozu neben der Rechnung der Umzugsfirma und der Mietkaution sowie der Maklerprovision auch die Renovierungskosten für die alte und für die neue Wohnung gehören, sofern der Umziehende sie in beiden Fällen tragen muss.
Falls der Mieter nur einen Kredit für die Kaution und für die Provision benötigt, erscheint die Nutzung des Dispokredites als vertretbar. Die Kaution beläuft sich auf höchstens drei Monatskaltmieten, während die Maklerprovision zwei Monatskaltmiete zuzüglich Umsatzsteuer betragen darf. Somit sind mit einem Kredit für eine Kaution und die Provision gut fünf Monatsmieten zu finanzieren.
Dieser Betrag kann bei einem guten Verdienst und einer nicht übermäßig hohen Miete innerhalb einiger Monate ausgeglichen werden, zumal der Mieter nach spätestens einem halben Jahr üblicherweise die Kaution der alten Wohnung zurückerhält.
Kautionsversicherung als Alternative zur Kreditaufnahme?
Die Werbung für den Abschluss einer Kautionsversicherung anstelle der Kreditaufnahme für die Begleichung der Mietkaution nimmt zu. Grundsätzlich ist der Gedanke, den benötigten Kredit nicht für Kaution und Provision gleichermaßen verwenden zu müssen, verlockend. Wenn anstelle der Kreditaufnahme für die Mietkaution der Abschluss einer Versicherung erfolgt, verringert sich die Kreditsumme und in der Folge die monatliche Belastung durch das Darlehen. Während der Mieter die Kaution jedoch – außer bei berechtigten Beanstandungen – nach dem Auszug verzinst zurückerhält, sind die für eine Kautionsversicherung aufzuwendenden Versicherungsprämien verloren.
Zudem erreichen diese bei langfristigen Mietverträgen eine höhere Summe als die eigentlich zu hinterlegende Kaution, denn die Zahlungspflicht bleibt bis zum Ende des Mietvertrages bestehen. Hinzu kommt, dass die sogenannte Kautionsversicherung keine Versicherung im eigentlichen Sinne ist. Vielmehr handelt es sich um einen Avalkredit.
Wenn der Vermieter nach dem Auszug Forderungen aus der Kautionsversicherung stellt, muss der Mieter diese zusätzlich zu den bereits bezahlten Prämien an den Versicherer zurückzahlen, so dass ein Kredit für die Kaution und die Provision günstiger als der Abschluss des Versicherungsvertrages ist.