Ein Kredit für Mütter kann sehr leicht zu bewilligen sein, aber ebenso zu einem großen Kreditproblem werden. Die Mutterrolle hat nichts damit zu tun, ob jemand kreditwürdig ist oder nicht. Die Kreditbewilligung ist immer eine Frage der Bonität. An Fallbeispielen vermittelt der Beitrag, die bestehenden Kreditchancen für Mütter im Bezug auf die Lebenssituation.
Kredit für Mütter – Vollzeitbeschäftigung
Eine Mutter, die einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht, gehört in das heutige Bild der intakten Familie. Dank der fast überall möglichen Ganztagsbetreuung ist sie sowohl eine vollwertige Arbeitskraft, aber auch liebevolle Mutter. Einen Lebenspartner braucht sie nicht unbedingt, um ihre Kinder behütet aufzuziehen. Der Kredit für Mütter ist ermöglicht es ihr, den Haushalt effizient zu organisieren. Durch moderne Technik bleibt ihr, selbst als alleinerziehende Mutter, genügend Zeit für die Familie.
Durch das Einkommen aus dem Beruf steht dieser Mutter jeder Kreditweg offen. Das technisch einwandfreie Fahrzeug garantiert zuverlässig, die Betreuungsangebote zu erreichen. Danach erscheint sie pünktlich am Arbeitsplatz. Ein Autokredit mit kleinen Raten macht das zuverlässige Fahrzeug bezahlbar.
Die neue Geschirrspülmaschine und den energieeffizienten Kühlschrank hat sie über den Leichtkauf eines Warenhauses angeschafft. Für die Kreditwürdigkeit und die Fähigkeit zur Ratenzahlung muss sie sich bei niemandem bedanken. Allein durch ihr Einkommen meistert sie ihr Leben.
Kreditvergaben für Mütter in Teilzeit
Nicht jeder hat die Ausbildung oder den Wunsch das Lebensmodell einer voll berufstätigen Mutter für sich zu nutzen. Viele Mütter arbeiten in Teilzeitjobs und steuern so einen wichtigen Anteil zum Familieneinkommen dazu. Der uneingeschränkte Kredit für Mütter ist in diesem Fall nicht unbedingt gegeben. Aus einer Teilzeitbeschäftigung lässt sich nur in Ausnahmefällen ein Gehalt erzielen, dass dazu geeignet ist, eine Familie zu ernähren. Ohne einen Lebenspartner wird die Pfändungsfreigrenze schnell zur Kredithürde.
Ausgehend von einer alleinerziehenden Mutter mit einem Kind muss das monatliche Nettoeinkommen mehr als 1.439,99 Euro betragen. Erst ab dieser Summe ist die Hürde der Pfändungsfreigrenze überwunden. Leider dürfen bei der Berechnung des verwertbaren Nettoeinkommens soziale Leistungen des Staates nicht mitberechnet werden. Das Kindergeld muss daher ausgeklammert werden. Außerdem muss mit deutlichen Einschränkungen bei der Kreditsumme gerechnet werden.
Für diese Mutter wäre ein Kredit wahrscheinlich nur als Kleinkredit einer Direktbank, von privat oder als Warenhauskredit möglich. Für größere Anschaffungen müssten Sachsicherheiten oder eine Bürgschaft angeboten werden.
Mütter ohne Erwerbseinkommen – schlechte Kreditaussichten
Das Lebensmodell der Mutter, die nur ihre Familie versorgt, den Haushalt führt und die Kinder betreut, ist leider ein Auslaufmodell. Bei einer Scheidungsrate von etwa 50 Prozent kann niemand davon ausgehen, ein Leben lang durch den Partner versorgt zu sein. Selbst diejenigen, die nicht vom Pech der Scheidung verfolgt sind, haben trotz arbeitendem Partner ein Kreditproblem.
Ein Einkommen reicht kaum noch dazu aus, mit zwei Kindern und der Mutter als Hausfrau, kreditwürdig zu sein. Das Nettoeinkommen müsste mindestens 1879.99 Euro übersteigen, damit überhaupt eine Kreditwürdigkeit nachweisbar wird. Statistisch gesehen haben etwa 30 Prozent aller Familien nur ein Nettoeinkommen von 1750 Euro oder weniger. Der Kredit für Mütter, die kein Arbeitseinkommen erzielen, der ist damit äußerst unwahrscheinlich.