Eine medizinisch notwendige Operation bezahlen bei einer Behandlung in Deutschland und einem anderen Land der EU gesetzliche Krankenkassen. Private Krankenkassen übernehmen häufiger als die Kassen der GKV auch die Kosten einer Behandlung im außerhalb der EU gelegenen Ausland, welche von der gesetzlichen Krankenversicherung nur innerhalb der EU in seltenen Ausnahmefällen bezahlt werden darf.
Als Kosten für den Versicherten fallen bei einer Operation außerhalb seines Wohnortes üblicherweise Reisekosten an. Zudem müssen Schönheitsoperationen und andere medizinisch nicht erforderliche Behandlungen wie das Augenlasern zur Behandlung einer Kurzsichtigkeit vom Patienten selbst getragen werden.
Eine Ratenzahlung vereinbaren
Wenn ein Kredit für die OP erforderlich ist, bietet sich zunächst ein Gespräch mit der Klinik wegen einer Ratenzahlung an. Nahezu alle Schönheitskliniken ermöglichen ihren Patienten entweder die direkte Abwicklung der Behandlungskosten über eine Ratenzahlung oder vermitteln diese auf Wunsch an einen Finanzierungspartner. Die Anzahl der direkt zu vereinbarenden Raten ist bei vielen Schönheitskliniken auf sechs bis zwölf begrenzt, so dass bei einer erforderlichen längerfristigen Finanzierung der geplanten Operation die Kreditaufnahme erforderlich wird.
Wenn die Tilgung innerhalb dieser Frist möglich ist, bietet sich der Ratenzahlungsvertrag mit der Schönheitsklinik auf Grund der geringen Zinsen an; teilweise vergibt die Klinik einen Kredit für die OP auch ohne Verzinsung. Mitglieder privater Krankenkassen müssen ihre Rechnungen normalerweise auslegen, bei Krankenhausaufenthalten ist aber die direkte Abrechnung der Kasse mit der Klinik wählbar. Somit müssen sie einen Kredit bis zur Rückerstattung durch ihre private Krankenkasse allenfalls bei ambulanten Operationen aufnehmen. Da in diesem Fall nur wenige Wochen bis zur Rückerstattung vergehen, kann ohne Bedenken der Dispokredit für die Begleichung der OP-Rechnung verwendet werden.
Bankkredite für eine OP
Bei einer im Ausland durchgeführten Behandlung sowie bei einer medizinisch nicht erforderlichen Operation in einem städtischen oder kirchlichen Krankenhaus ist die Vereinbarung einer Ratenzahlung der OP-Kosten zumeist nicht möglich. Auch die Reisekosten bei einer im europäischen Ausland durchgeführten Operation werden von gesetzlichen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen anteilig ersetzt. Diese Ausnahmefälle beschränken sich darauf, dass eine Behandlung in einem deutschen Krankenhaus nicht möglich ist.
Bei der Beantragung eines Darlehens muss der Kunde der Bank nicht mitteilen, dass er den Kredit für eine OP verwenden will. Eine bevorzugte Kreditvergabe für die Kosten einer Operation kann von den meisten Banken nicht erwartet werden, eine mögliche Ausnahme besteht allenfalls bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen in kleinen Orten. Auch hierbei handelt es sich formal nicht um eine Begünstigung, sondern um die Mitbewertung der bisherigen Erfahrungen im Geschäftsverkehr mit einem Kunden.
Auf Plattformen für eine private Kreditvermittlung lässt sich ein Kredit für eine OP hingegen erfolgreich beantragen, wenn der Antragsteller den medizinischen Sinn der Operation nachvollziehbar schildert. Die auf den einschlägigen Plattformen registrierten privaten Kreditgeber richten sich bei ihren Entscheidungen häufig nach sozialen Kriterien und unterstützen durch ihre Kreditvergabe eine Operation, deren Kosten die Krankenkasse trotz guter Aussichten auf Grund der bislang nicht eindeutigen schulmedizinischen Datenlage nicht übernimmt.