Die Kündigung des Kredites durch die Bank ist wahrscheinlich das schlimmste Ereignis, das aus Sicht eines Bankkunden eintreten kann. Denn mit mindestens zwei sehr harten Konsequenzen muss der gekündigte Verbraucher direkt nach der Beendigung des Darlehensvertrages rechnen: Einerseits meldet die Bank die Kreditkündigung an Auskunfteien, wie beispielsweise die Schufa – andererseits verlangt das Geldhaus in der Regel, dass der Verbraucher die noch offenen Geldschuld innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes komplett begleicht.
Voraussetzungen der Kreditkündigung
Die Kündigung des Kreditvertrages durch die Bank ist jedoch keine Tatsache, die den Darlehensnehmer als überraschenden Schicksalsschlag ereilt: Anders als der Kreditnehmer, der seinen Darlehensvertrag beispielsweise durch eine einfache Umschuldung oder eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Geldbetrages auflösen kann, kann die Bank nur von dem sogenannten außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Bank beispielswiese befürchten muss, dass der Darlehensnehmer die offene Schuld nicht mehr begleichen kann oder wird, kann sie den Vertrag vorzeitig auflösen.
In der Regel kommt es zu einer Kreditkündigung seitens der Bank, wenn der Kreditnehmer mehrfach in Zahlungsverzug gekommen ist und die fälligen Tilgungsraten nicht wie vereinbart an die Bank überwiesen hat. Oder aber wenn dieser ankündigt, künftig nicht mehr in der Lage zu sein, die Kreditraten zu bezahlen. Eine plötzliche Arbeitslosigkeit oder eine langfristige Arbeitsunfähigkeit des Darlehensnehmers könnten für die Bank ebenfalls Gründe für eine außerordentliche Kreditkündigung sein.
Offene Geldschuld muss bei Kreditkündigung zeitnah komplett beglichen werden
Die tatsächliche Auflösung des Darlehensvertrages kommt für den Verbraucher in der Regel jedoch nicht überraschend – ihr geht in der Regel eine Mahnphase von mehreren Monaten voraus. Erst im Anschluss erfolgt die tatsächliche Kündigung. Daraufhin hat der ehemalige Bankkunde zwei Wochen Zeit, die noch ausstehende Darlehensschuld inklusive der anfallenden Schadensersatzzahlungen und Verzugszinsen an die Bank zu überweisen. Ist der Kunde nicht in der Lage, diese Zahlung im vorgegebenen Zeitraum zu leisten, wird die Forderung an einen Konkursverwalter übergeben – gegen den Verbraucher wird ein Insolvenzverfahren eröffnet.