Als selbständiger Unternehmer oder Kleinunternehmer einen Kredit für Selbständige zu erhalten, ist schwieriger, als wenn man in einem geregelten Arbeitsverhältnis angestellt ist. So verlangen die Banken bei einem Kredit für Selbständige immer mehr Sicherheiten, als dies bei den Personen der Fall ist, die über ein immer wiederkehrendes monatliches Einkommen verfügen.
Was ist anders beim Kredit für Selbständige
Ist man selbständig, egal ob man ein kleines, ein mittelständisches oder ein größeres Unternehmen besitzt, als Inhaber ist es immer schwierig, einen Kredit zu bekommen. Denn viele Banken und Kreditinstitute scheuen die Risiken, da es nicht immer gewährleistet ist, dass die monatlichen Einnahmen eines Selbständigen auch immer ausreichen, um die Raten des Kredites zu befriedigen. So sind häufig die Zinsen auf den Kreditbetrag schon von vorneherein höher angesetzt, als bei angestellten Kreditnehmern. Auch verlangen die Banken bei den Krediten für die Selbständigen ausreichende Sicherheiten, auf die sie im Falle der Nichtzahlung des Kreditnehmers zurückgreifen können.
Welche Sicherheiten verlangen die meisten Banken und Kreditinstitute?
So sollten die Bilanzen der letzten Monate belegen, dass das Einkommen der Selbständigen ständig gewachsen oder zumindest auf einem gleichen Niveau geblieben ist. Auch muss nachgewiesen werden, dass die Selbständigkeit schon seit längerer Zeit erfolgreich ausgeübt wird. Dies kann durch eine betriebswirtschaftliche Auswertung, die die Banken und Kreditinstitute verlangen, nachgewiesen werden. Auch sollten keine negativen Schufaeintragungen für den Selbständigen und seine Firma vorhanden sein.
Hilfreich ist es auch immer, wenn man die monatlichen Geldeingängen mit den Kontoauszügen der letzten drei bis sechs Monate belegen kann und somit nachweisen kann, dass ein regelmässiger monatlicher Geldeingang vorhanden ist. ist die kreditgebende Bank dennoch skeptisch und will sich auf einen Kredit für Selbständige nicht aufgrund der vorgelegten Belege einlassen, so ist es immer noch möglich, eine weitere Person als Bürgen als Sicherheit für den Kredit zu benennen. Sodann kann die Bank oder das Kreditinstitut sich an den Bürgen zur Zahlung eventuell offen stehender Kreditraten wenden und auch auf diesen zurückgreifen, wenn der gesamte Kreditbetrag wegen Nichtzahlung des Kreditnehmers auf einmal fällig wird.




