Wenn Selbständige nach einer Finanzierung schauen, dann kann dies geschäftliche wie auch private gründe haben. Leider sind sie nicht immer Willkommen, wenn es um die Vergabe von Krediten geht.
Die Banken stufen Selbständige wie auch Freiberufler anders in Bezug auf ihre Bonität sein, sodass die Aufnahme eines Kredites mit diesen Voraussetzungen sehr schwer fällt. Eine Finanzierung für Selbständige erfordert daher deutlich mehr Sicherheiten und Nachweise, als dies bei einer Finanzierung für Angestellte oder gar Beamte der Fall ist.
Unterschiedliche Wege stehen zur Verfügung
Eine Finanzierung für Selbständige muss nicht zwingend über einen Kredit bei einer Bank vorgenommen werden. Auch Fördergelder können mitunter genutzt und beantragt werden. Besonders Existenzgründer haben hier gute Chancen. Wer mit einer guten Gründeridee und einem Konzept für die Umsetzung punkten kann, der kann auch von einem Darlehen oder von Zuschüssen profitieren, die durch Förderprogramme der EU, des Bundes und der Länder gewährt wird.
Die Zinsen sind hierbei sehr niedrig und die Rückzahlung der Förderung kann sich über einen langen Zeitraum erstrecken. Ideale Voraussetzungen für Existenzgründer, da diese meist in der Startphase noch keine allzu hohen Einnahmen haben, um eine hohe Kreditrate begleichen zu können.
Gehört man jedoch nicht zu den Existenzgründern, dann kann die Finanzierung für Selbständige über eine Bank geschehen. Hier muss man allerdings auf eine gute Bonität und sehr gute Sicherheiten achten. Optimal ist es, wenn man einen Bürgen benennen kann oder materielle Sicherheiten anbietet.
Die Höhe der Finanzierung sollte so knapp wie möglich angesetzt werden. Im besten Falle spricht man zuerst bei der Bank vor, die das Geschäftskonto führt. Sie kann das Zahlungsverhalten und die Zuverlässigkeit des Selbständigen am besten einschätzen und wird so auch am ehesten einer Finanzierung für Selbständige zustimmen.
Ist der finanzielle Engpass hingegen nur von kurzer Dauer, besteht auch die Möglichkeit eines Lieferantenkredites. Als Selbständiger muss man nach Absprache die bestellten Waren nicht sofort begleichen, sondern kann per Ratenzahlung die Begleichung der Schuld vornehmen. In diesem Zusammenhang ist auch ein Wechsel möglich, der auf einem ähnlichen Prinzip basiert. Die gelieferte Ware muss nicht gleich bezahlt werden. Dafür wird eine Wechselurkunde unterschrieben, die die Lieferung bestätigt. Erst an einem festgesetzten Termin kommt es dann zur Bezahlung der Waren.
Somit hat man als Selbständiger mehrere Möglichkeiten, um kurz- oder langfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken. Wichtig ist hierbei immer, dass die Bonität stimmt und sich die Geschäftspartner auf den Selbständigen verlassen können. Nur dann wird nämlich ein Aufschub der Zahlung ermöglicht.




