Vor dem Bezug einer neuen Mietwohnung verlangen die meisten Vermieter das Stellen einer Mietkaution, deren Höhe gesetzlich auf drei Nettokaltmieten begrenzt ist. Die gesetzliche Regelung hinsichtlich der Kautionszahlung sieht eigentlich deren Einzahlung in drei Raten vor. In der Praxis bleibt Mietern häufig keine andere Wahl als die sofortige Begleichung der gesamten Kautionsforderung, da viele Vermieter den Mietvertrag nur Zug um Zug mit der Bezahlung der Kaution unterschreiben.
Mit Ausnahme des erstmaligen Bezuges einer eigenen Wohnung hat der Mieter zwar ein Anrecht auf die Rückzahlung der Kaution aus dem ehemaligen Mietverhältnis. Für diese kann sich der alte Vermieter jedoch ein halbes Jahr lang Zeit lassen, wobei er den Zeitraum beim Warten auf die Nebenkostenabrechnung auf ein Jahr verdoppeln darf. Aus diesem Grund ist die Finanzierung der Kaution oftmals erforderlich.
Der Kredit für die Kaution ist zumeist ein kurzfristiges Darlehen
Mieter müssen nicht in jedem Fall bei der Bank einen Kredit aufnehmen für die Kaution, sondern können häufig auf den Dispokredit ihres Girokontos zurückgreifen. Dieses Verfahren ist vertretbar, sofern sich die Höhe der Miete der neuen gegenüber der alten Wohnung nicht übermäßig verändert hat, da das Konto nach etwa sechs Monaten durch die Rückzahlung der alten Mietkaution wieder ausgeglichen sein wird. Eine günstigere Alternative bietet jedoch die Beantragung eines Bankdarlehens, wobei der Kreditnehmer idealerweise das Recht zu einer kostenfreien Sondertilgung vereinbar.
Auf diese Weise kann er die Erstattung der Mietkaution der bisherigen Wohnung für die Tilgung des neuen Kautionsdarlehens verwenden. Sofern für die alte Wohnung keine Kaution zu zahlen gewesen sein, was für ältere Mietverträge gelegentlich zutrifft, sollte der Mieter jedoch bei einer Bank den Kredit für die Kaution der neuen Unterkunft aufnehmen. Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch können über das Jobcenter einen zinsfreien Kredit aufnehmen für ihre Kaution, wenn dieses dem Umzug zugestimmt hat.
Den Kredit für die Kaution in das Umzugsdarlehen integrieren
Bei einem Wohnungswechsel fallen neben den Kosten für die neue Mietkaution zahlreiche weitere Ausgaben an. Hierzu gehören die direkten Umzugskosten ebenso wie der Kauf neuer Möbel und die Renovierung der alten und mitunter auch der neuen Unterkunft. Falls der Mieter nicht beim Umzugsunternehmen und im Möbelhandel jeweils eine Ratenzahlung vereinbart, sollte er einen einzigen Kredit aufnehmen für die Kaution und für die weiteren Umzugskosten, zumal eine höhere Kreditsumme zumeist günstiger als mehrere Kleinkredite finanziert werden kann.
Eine Kautionsversicherung statt eines Kredites für die Kaution?
Zwingend einen Kredit aufnehmen für die Kaution der neuen Mietwohnung müssen Mieter heute nicht mehr, da als Alternative die Kautionsversicherung zur Verfügung steht. Eine derartige Versicherung erleichtert die finanzielle Situation des Wohnungswechslers in der ersten Zeit nach dem Einzug. Langfristig stellt die Versicherung gegenüber der Kautionszahlung jedoch die schlechtere Variante dar, da die gezahlten Versicherungsprämien im Gegensatz zu einer hinterlegten Kaution nicht zurückgezahlt werden.