Ein Kredit für die Steuernachzahlung wird nur sehr ungern aufgenommen. In diesem Falle könnten sich die beteiligten Personen sicher sein, dass sie das Geld nicht selbst behalten können, sondern an das Finanzamt weiterleiten müssen. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Kredit für die Steuernachzahlung nicht leicht zu erhalten ist. Dies gilt besonders dann, wenn es sich bei dem potentiellen Kreditnehmer um eine selbstständige oder freiberuflich tätige Person handelt.
Kredite von der Bank
Die wichtigste Voraussetzung, um einen Kredit für die Steuernachzahlung erhalten zu können, ist eine positive Schufaauskunft. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Schufaauskunft zumindest neutral sein. Außerdem wäre es zwingend erforderlich, dass die Bank einen Kredit an Selbstständige oder Freiberufler vergibt. Andernfalls besteht in der Regel keine realistische Chance auf eine Kreditaufnahme. Hier müsste nach gangbaren Alternativen gesucht werden. Ein Kreditvergleich im Internet, der rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche möglich ist, könnte hier die nötige Klarheit bringen.
Sobald der Kreditinteressent eine passende Bank gefunden hat, kann er den Kredit entweder online oder in einer Bankfiliale beantragen. Die Auszahlung erfolgt sofort nach der Bewilligung. Anschließend kann die Steuerschuld beglichen und der Kredit in Raten zurückgezahlt werden.
Stundung und Ratenzahlung beim Finanzamt
Ist die persönliche Bonität nicht ausreichend oder liegen andere Hinderungsgründe vor, ist es in der Regel nicht möglich, einen Kredit für die Steuernachzahlung aufzunehmen. In diesem Falle sollte das Gespräch mit dem Finanzamt gesucht und eine gangbare Lösung angestrebt werden. Sofern nicht triftige Gründe dagegen sprechen, wird sich das Finanzamt mit einer angemessenen Ratenzahlung einverstanden erklären. In diesem Zusammenhang wäre es sehr vorteilhaft, die erste Rate sofort zu überweisen. Dadurch könnte der Kunde seinen Zahlungswillen gegenüber dem Finanzamt erkennen lassen.
Sollte gar keine Möglichkeit bestehen, der Aufforderung zu einer Steuernachzahlung Folge zu leisten, bestünde eventuell die Möglichkeit, den offenen Geldbetrag eine zeitlang zu stunden. Hierfür wäre allerdings eine Genehmigung des Finanzamtes erforderlich. Das Finanzamt wäre in diesem Falle berechtigt, vom Kunden eine angemessene Zinszahlung zu verlangen.
Wer eine Stundung beantragen möchte, müsste dies schriftlich tun und seine gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen. Anschließend würde der Antrag vom Finanzamt geprüft und bei Vorliegen aller Voraussetzungen schriftlich bewilligt.