Wenn ein liebgewonnener Angehöriger stirbt, dann ist dies immer ein sehr einschneidendes und trauriges Erlebnis. Denn man muss sich von diesem Menschen für immer trennen. In der Regel hat man dann den Wunsch, dem Verstorbenen einen schönen Abschied zu bereiten. Die Beerdigung soll dementsprechend würdevoll und feierlich ablaufen.
Doch dies kostet viel Geld. Allein das Anmieten einer Grabstätte, die Leichenschau, Gebühren für Sterbeurkunde, Kleidung, Anzeige und Sarg oder Urne kosten viel Geld. Hinzu kommen die Kosten für einen Redner, Blumen, den Grabstein und die Trauerfeier. Schnell sind hier 5.000 Euro oder mehr zusammen. Wer da nicht gespart hat oder auf das finanzielle Polster des Verstorbenen zurückgreifen kann, muss wohl oder übel auf einen Kredit für die Beerdigung zurückgreifen.
Wo man einen Kredit für die Beerdigung aufnehmen kann
Einen Kredit für die Beerdigung kann man bei jeder Bank aufnehmen. Vorausgesetzt man entscheidet sich für einen Ratenkredit. Hier ist man an keinen Verwendungszweck gebunden und kann die Kreditsumme wie auch die Ratenhöhe frei wählen. Mitunter vermitteln auch die Bestatter einen Kredit. Diese arbeiten dann mit festen Geldgebern zusammen, die das benötigte Geld zur Verfügung stellen. In solch einem Fall sollte man beide Angebote – das einer Bank und das des Bestatters – gegenüberstellen und vergleichen, welches Angebot das beste und sicherste ist.
Da man bei einem Kredit für die Beerdigung nicht automatisch eine Sicherheit hat, wie wenn man beispielsweise einen Kredit für ein Auto aufnehmen würde, muss man sich selbst um eine ausreichende Sicherheit kümmern. Vielleicht findet man einen guten Bürgen oder gar einen zweiten Antragsteller, der mit seinem Einkommen den Kredit finanziell absichert. Auch materielle Sicherheiten wie Immobilien und Wertgegenstände können angeboten werden.
Tipps
Die Banken werden sich nicht auf die Aussage verlassen, dass der Verstorbene Geld oder Wertgegenstände hatte und man dieses nach der Testamentseröffnung als Sicherheit anbieten kann. Die Banken wollen bereits zur Vertragsunterzeichnung greifbare Sicherheiten geboten bekommen. Ein Testament kann angefochten werden. Bis es dann rechtskräftig ist, können mitunter Jahre vergehen.
Auch sollte vor der Kreditaufnahme geschaut werden, ob der Verstorbene vielleicht eine Sterbeversicherung abgeschlossen hatte. Dann können darüber die Kosten für die Beerdigung abgerechnet werden. Jedoch nur in der Höhe, wie es im Versicherungsvertrag festgelegt wurde. Manche wenden sich auch schon zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen und schließen mit diesem einen Vertrag ab. Auch das sollte im Vorfeld genau geklärt und überprüft werden. Besonders dann, wenn der Tod unverhofft kam und man diese Punkte mit dem Verstorbenen nicht im Vorfeld klären konnte.