Eine Trennung ist in der Regel eine recht schmerzhafte Angelegenheit. Spielen doch viele Gefühle hinein, die sich nicht so einfach abstellen lassen. Noch schmerzhafter wird es, wenn bei einer Trennung nicht nur Möbel und anderes Eigentum aufgeteilt werden müssen, sondern auch die Schulden. Meist muss dann eine Umschuldung her, um die Finanzen bei einer Trennung ordnen zu können.
Umschuldung bei Trennung – alles ist möglich
Ob getrennt oder nicht – eine Umschuldung ist in der Regel jederzeit möglich. Besonders gerne wird diese Variante genutzt, wenn man dadurch günstigere Zinsen nutzen kann. Bei einer Trennung liegen die Fakten allerdings ein wenig anders. Denn eine Umschuldung bei Trennung findet dann statt, wenn beide Partner nicht mehr gemeinsam für den Kredit aufkommen wollen. Hier kann man dann überlegen, ob die Kreditsumme geteilt werden soll oder ob nur ein Partner die Last des Kredites trägt.
Die Voraussetzungen für eine Umschuldung bei Trennung müssen stimmen
Die Banken und Sparkassen werden einer Umschuldung bei Trennung jedoch nur zustimmen, wenn die Voraussetzungen dafür stimmen. Und diese sind genau so konzipiert wie bei einer regulären Kreditaufnahme. So muss der zukünftige Kreditnehmer zwingend einer geregelten Arbeit nachgehen, die ein pfändbares Einkommen hervorbringt und zudem nicht auf selbständiger Basis stattfindet.
Das Einkommen muss so hoch sein, dass die monatlichen Raten des Kredites bequem bedient werden können. Zudem muss die Schufa passen. Negative Einträge, welche die Bonität schmälern, sind keine guten Voraussetzungen für eine Umschuldung. Hinzu kommt, dass ein Bürge oder ein zweiter Kreditnehmer benannt werden muss. Jedoch muss dies nur geschehen, wenn die Kreditsumme recht hoch ist. Kleinere Beträge können meist auch ohne zusätzliche Absicherung umgeschuldet werden.
Egal ist es hingegen, ob man die Kreditschuld teilt oder ob nur ein Partner den Kredit weiter bedient. Wenn die anderen Voraussetzungen passen und alle Bedingungen erfüllt werden, wird die Bank recht kulant darüber hinwegsehen.
Tipps für die Umschuldung bei Trennung
Bei einer Trennung sollte man immer schriftlich festlegen, wer welche Verpflichtungen in der Zukunft hat. Besonders für den Bereich der Finanzen ist dies sehr wichtig. Nicht das es im Nachhinein Forderungen gibt, die vom einen Partner auf den anderen Partner übergehen. Viele Ehen und Beziehungen wurden nicht nur geschieden und getrennt, sondern aus solchen gründen noch einmal vor Gericht wieder aufgerollt.
Um hier bereits im Vorfeld einem Streit vorzubeugen, sollte alles schriftlich fixiert werden. Das dauert nicht lange, kann aber im Nachhinein viel Geld und Ärger ersparen. Denn niemand möchte die Schulden des Ex bezahlen müssen. Besonders dann nicht, wenn man sich inzwischen ein eigenes neues Leben aufgebaut hat und die Begleichung der Schulden dieses neue Leben beeinträchtigen würde.